Hallo,
ich bin ein wenig irritiert:
Ich habe einen Schuldner, der ist in der Restschuldbefreiung, das Insoverfahren ist bereits aufgehoben.
Auf dem Konto ruhen noch zwei alte Pfändungen aus 2014 und 2017, von denen hier auch die Akten bereits vernichtet sind.
Nun hat der Schuldner mit dem Arbeitseinkommen auf Weihnachtsgeld bekommen, welches dem P Konto gutgeschrieben wurde.
Vom Arbeitseinkommen wird aus mir unbegreiflich gründen nichts abgeführt.
Dieses ist entsprechend hoch, sodass Beträge an sich pfändbar wären und demnach ja abgetreten sein müssten.
Auf dem Konto steht auch ein Betrag, der von der Bank nicht abgeführt wird.
Insoweit soll mich das aber mal nicht interessieren.
Nunmehr wurde beim Vollstreckungsgericht der Antrag auf Erhöhung des Freibetrags wegen Weihnachtsgeld gestellt.
Ich bin als Vollstreckungsgericht nach Aufhebung der Insolvenz ja definitiv zuständig.
Die Pfändungen ruhen an sich ja bereits.
Muss ich hier jetzt auch noch den Treuhänder anhören?
Wie verfahrt ihr, wenn ihr die Akten bei Gericht schon vernichtet sind?
Ich habe zumindest einen Ausdruck von der Bank, die Daten sind jedoch unvollständig.
LG J