Hallo zusammen,
im Grundbuch sind in Abt. I A und B je zu 1/2 eingetragen, in Abt. II ist ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen, in Abt. III ist eine Briefgrundschuld eingetragen, bei der auf der Rückseite vermerkt ist, dass der Gläubiger hinsichtlich eines Teilbetrags in Höhe von ... auf das Recht verzichtet hat.
Nun liegt mir das Ersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts vor. Ich soll den Ersteher A eintragen, den ZV-Vermerk löschen und bei Abt. III/1 die Zinsen bis einen Tag vor dem Zuschlagsbeschluss löschen. Der Grundschuldbrief liegt mir nicht vor.
Meine Überlegungen hierzu sind: Der Verzicht wurde vor dem Zuschlag erklärt, darum sind A und B Berechtigte der Grundschuld geworden. Durch den Zuschlag an A ist die Grundschuld eine teilweise Fremdrechtsgrundschuld und teilweise Eigentümergrundschuld geworden. Der aktuelle Berechtigte ist jedoch nicht voreingetragen. Wenn ich jetzt die Zinsen teilweise löschen lasse, benötige ich die Voreintragung der Berechtigten. Für die Voreintragung benötige ich einen Antrag von A oder B auf Eintragung von A und B als Berechtigte der Grundschuld und den Grundschuldbrief. Erst dann kann ich das Ersuchen eintragen.
Liege ich damit richtig? Oder bin ich völlig auf dem Holzweg?
LG Kamillentee