Hallo,
Ich hatte einen Antrag nach § 11 RVG auf dem Tisch. Nachdem ich eine Vorschussanforderung in Höhe von 7,00 EUR für die Zustellung des Vergütungsfestsetzungsantrages und des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses veranlasst habe und der Antrag an den Antragsgegner zugestellt wurde, hat der RA den Antrag wieder zurückgenommen. Nun meine Frage, muss ich den Vorschuss zumindest iHv 3,50€ für die eigentliche ZU des VFB wieder an den RA zurückzahlen?