Guten Morgen zusammen!
Folgender Sachverhalt: Unser Kunde unterhält bei uns ein KK-Konto sowie ein Darlehen. Er hat als zusätzliche Sicherheit für das Darlehen die Mieten aus dem Beleihungsobjekt im August 2023 an uns abgetreten. Die Miete geht auf das KK-Konto ein. Seit Oktober 2023 liegt nun eine Kontopfändung vor.
Darf ich die Kaltmiete auf Grundlage der Mietabtretung trotz Pfändung für die Rückzahlung des Darlehens verwenden? Oder muss ich den Mieten anweisen, die Mieten direkt auf das Darlehen zu überweisen?
Vielen Dank vorab!!