Hallo,
ich habe folgenden kuriosen Fall und will mal um Meinungen des Plenums bitten:
Schuldner erhält die Restschuldbefreiung im Mai 2023. Er beantragt keine Verlängerung der Stundung. Der restliche noch offene Betrag wird im zum Soll gestellt, er bezahlt brav.
Jetzt teilt der InsoVerwalter/TH mit, dass er noch aus einer Nachtragsverteilung einen Betrag eingenommen hat und überweist den an die Landeskasse. Dieser Betrag ist geringer als der Zahlungsbetrag des Schuldners. jetzt frage ich mich, ob dieser Betrag zu verteilen ist; oder ob dieser auf die Kosten zu verrechnen ist, so dass ich den Betrag aus den eingezahlten Kosten an den Schuldner zurückzahlen muss ? ich bin da etwas unschlüssig.