Ich werde in Kürze einen Antrag auf Erteilung eines quotenlosen Erbscheins aufnehmen. Das ist gemäß § 352 a Abs. 2 S. 2 FamFG kein Problem. Es wurde mir mitgeteilt, dass auch Vermögen im europäischen Ausland im Geltungsbereich der EuErbVO vorhanden ist, so dass ich davon ausgehe, auch ein Europäisches Nachlasszeugnis erteilen zu müssen. Im Formblatt V Anlage IV wird unter Ziffer 8. die Angabe verlangt: "Der Erbe hat Anspruch auf folgenden Teil des Nachlasses (bitte angeben): ..." Wie fülle ich Ziffer 8. bei einem quotenlosen ENZ aus? Kann ich z.B. eintragen: "Quotenloses Europäisches Nachlasszeugnis gemäß § 352 a Abs,. 2 S. 2 FamFG"?
Hat jemand damit Erfahrung? Vielen Dank für Eure Mithilfe.