-> Corypheus: „uneinbringliche Außenstände“ kann es hier nicht geben, bestenfalls Wartezeiten. Es ist ein staatlicher Arbeitsauftrag und deshalb hat im Zweifel der Staat zu zahlen (nach dem alten Grundsatz: „wer die Musik bestellt, muss sie zahlen“ und weil das BVerfG das schon 1980 so entschieden hat). Der ganze Quatsch mit Freigrenzen, Regress usw hat ja erst 1999 aus rein pekuniären Gründen begonnen.
Das einzig Sinnvolle im Rahmen der Vergütungsreform kann doch nur sein: für alle Vergütungen kommt die Staatskasse auf (wie ja schon bei Verfahrenspflegern und Sachverständigen). Und vermögende Betreute werden dann über Auslagen nach dem GNotKG herangezogen. Sparte den Gerichten auch viel Arbeit. Und stellt das System vom Kopf auf die Füße.
Dann müsste nur noch die Justizverwaltungssoftware endlich die Dauerauszahlung beherrschen. Und die Rechtspfleger dürften endlich wieder das Recht pflegen. Wie heißt es doch so schön „judex non calculat“.