Hallo zusammen,
ich habe gerade gedacht, dass ich im falschen Film bin. Die Betreuerin (= Rechtsanwältin) hat einen Betrag i.H.v. 600,00 € ohne Genehmigung auf ein Sammelanderkonto der Kanzlei gebucht, um ihren Vergütungsanspruch im Falle eines Betreuerwechsels / Ableben d. Betreuten abzusichern (wofür kein Anlass besteht, da knapp 200k € Geldvermögen da sind).
Ich bin mir zu 99,999999999 % sicher, dass das nicht zulässig sein kann, finde aber keine Fundstellen / Rechtsprechung dazu. Kann jemand aushelfen?
Vielen Dank im Voraus!