Über das Vermögen der betroffenen GmbH ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Diese Tatsache im in Handelsregister eingetragen. Der einzige Geschäftsführer meldet nunmehr an, er habe sein Amt niedergelegt und sei nicht mehr Geschäftsführer der Gesellschaft. Das vorgelegt Amtsniederlegungsschreiben ist an die Alleingesellschafterin der hier betroffenen GmbH gerichtet, die sich ebenfalls in der Insolvenz befindet. Den Eingang des Amtsniederlegungsschreibens hat der Insolvenzverwalter der Alleingesellschafterin bestätigt. Die Alleingesellschafterin ist bereits geschäftsführerlos, da dort der einzige GF ebenfalls sein Amt niedergelegt hat und sodann auch im Handelsregister gelöscht wurde. Der Zugang der Amtsniederlegung an den Inso-Verwalter des geschäftsführerlosen Bestellungsorgans dürfte m.E. aber nachgewiesen sein. Die Alleingesellschafterin der hier betroffenen GmbH kann nicht mehr handeln, da sie keinen Geschäftsführer mehr hat. Das Bestellungssorgang ist somit nicht in der Lage, für die hier betroffene GmbH einen neuen Geschäftsführer zu bestellen.
Ist die Amtsniederlegung des letzten Geschäftsführers der GmbH bei dem vorliegenden Sachverhalt rechtsmissbräuchlich?
Über Eure Meinungen würde ich mich freuen.