Hallo,
ich habe eine Problemakte und komme irgendwie nicht weiter.
Es wurde ein PfüB erlassen. Nach Zustellung an den Schuldner legt dieser Widerspruch per FAX mit der Begründung ein, dass er Zweifel an der Identitäts- und Vertretungsunstimmigkeiten auf seiten des Gläubigers hat, weil auf den Zustellungen der Gerichtsvollzieher andere Bezeichnungen stehen. Der Gläubiger sind eingetragene RA´e als PartG mbB. Die Titel stimmen mit den Angaben im Pfüb überein.
Nach Anhörung des Gläubigers hat dieser die Titel erneut in Kopie eingereicht und wie alle Behauptungen zurück.
Mit einem weiteren Schreiben bittet der Schuldner auf Einstellung der ZV wegen des Verdachts auf Steuerdelikte in Verbindung mit Geldwäsche.
Was haltet ihr davon? Ich kann damit irgendwie nichts anfangen? Bin ich dafür wirklich zuständig?