Arbeitnehmer möchte Auskunft über Eröffnung Insolvenzverfahren

  • Mir liegt eine Anfrage vor, in der der Absender mitteilt, dass er Arbeitnehmer der Firma XY in Z ist und um Mitteilung bittet, ob über seinen Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Als Grund seiner Anfrage teilt er mit, dass er seit zwei Monaten keinen Lohn bekommen habe und die Tankkarten gesperrt seien.

    Kann die Auskunft erteilt werden?

  • Ich würde ihn auf insolvenzbekannmachungen.de verweisen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • wie Queen;

    zu Burkinafaso: häufit werden Arbeitnehmer in Insolvenzanträgen garnicht angegeben, dann kriegen die auch keinen EÖB

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Laut #1 will er keinen Beschluss sondern lediglich die Auskunft, ob eröffnet wurde.

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  • Laut #1 will er keinen Beschluss sondern lediglich die Auskunft, ob eröffnet wurde.

    Wenn ihm der Beschluss zugestellt werden muss, kann man ihm auch problemlos die Auskunft erteilen, bzw. kann er das dem Beschluss entnehmen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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