Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO

  • Der Insolvenzverwalter teilt mir mit, dass er die selbständige Tätigkeit des Schuldners als ... freigegeben hat und bittet um entsprechende Veröffentlichung.

    In forumStar wird folgender Text vorgeschlagen: "Der Insolvenzverwalter hat dem Schuldner gegenüber erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners als ...nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können, § 35 Abs. 2 Insolvenzordnung."

    Dies hat der Insolvenzverwalter dem Schuldner gegenüber aber gar nicht erklärt. In seinem Schreiben an den Schuldner, welches er mir in Kopie beigefügt hat, schreibt er zu der Freigabe nur "Um wegen der konkreten Umstände eine zukünftige Haftung der Insolvenzmasse und meine Haftung für eventuell auflaufende Verbindlichkeiten auszuschließen, erkläre ich hiermit die Freigabe Ihrer selbständigen Tätigkeit gem. § 35 Abs. 2 InsO mit Wirkung ab dem 20.01.2024."

    Das stimmt nicht überein. M.E. kann die Veröffentlichung wie von forumStar vorgeschlagen nicht erfolgen.

    Wie würdet Ihr hier vorgehen?

  • Du nun wieder.;(

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Du (nicht tom) schreibst doch selbst, wo Du das Problem siehst. Also ändere die Formulierung entsprechend ab und gut ist es.

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  • Die richtige Formuléierung einstellen?

    Du meinst. die Formulierung in forumStar ist falsch? Wie lautet denn die richtige Formulierung?

    Du bist doch das Gericht?!

    Du hast festgestellt, dass das Muster nicht passt?

    Du weißt, was du veröffentlichen willst - dann mache es auch.


    Angesichts der Vielzahl dieser und ähnlicher Fragen möchte ich Mal wissen, wie Du ohne semi-anonyme Internetforen die Arbeit geschafft hättest.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • :thumbup:

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Wo ist denn der Unterschied zwischen der Formulierung in Forum Star und der vom Insolvenzverwalter?

    Will sagen : wenn er das Unternehme frei gegeben hat mit den Rechtsfolgen des § 35 InsO veröffentliche ich das. Und da bin ich völlig frei, mit meinen Worten, mit denen des Forum Star Erfinders oder mit den Worten des Insolvenzverwalters.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Leider weiß ich gerade nicht, was ich veröffentlichen will. oder muss. Bisher hat das immer gepasst. Kann man die Formulierung des IV auch wörtlich veröffentlichen?

  • nochmal warum genau willst du denn die von Forum Star vorgegebene Formulierung nicht nehmen?

    Und wenn du die nicht nehmen willst , warum auch immer, dann schreib die des Verwalters ab. Wie gesagt ich nehme die von Forum Star.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Der IV gibt die selbstständige Tätigkeit des Schuldners als Nasenhaarzupfer frei zum xx.yy.2024 frei (hoffentlich nicht ex tunc).

    Warum er das macht, muss in der Veröffentlichung nicht genannt werden. Das kann der IV im Rahmen der GV zur Abwehr des § 35 II S.3 InsO machen

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Generell bitte ich darum, sich nicht von ForumStar einengen zu lassen. In den Formulierungsvorschlägrn von FS steckt zwar einiges an Arbeit der Formularersteller drin, das bedeutet aber trotzdem nicht, dass die vorgeschlagenen Texte immer zutreffend oder auch nur passend sind. Manchmal gibt es sogar echte Fehler darin (um die Bereinigung eines solchen kämpfe ich seit mehr als einem Jahr).

    Es gilt also: Vorschlag von FS prüfen, aber nicht zwingend auch so verwenden.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • hm, also ich hab so ein wenig auf den Händen gesessen......

    Rechtswirklickeit, Gesetz und "Vordrucke".....

    1999 gab es bei uns auch sos ganz dolle Vordrucke, der einzige, der total in Ordnung war, war der: "Schreibe an" mit Freitext....

    Bis heute ist dies alles ne riesen-Baustellle, da tauchen in Eigenverwaltungsverfahren "insolvenzverwalter" auf und all so ein Zeugs..... oki, unsere Verfahrenspflegestelle gibt sich da alle Mühe, aber ich bin heut auch mal wieder an einer Rechtsbehelfsbelehrung fast verzweifelt, ich hab dann einfach ne selbstgebastelte genommen (ich war kurz davor reinzuschreiben, dass keine erfolgt, da sie im amtlichen Formular nicht vorgesehen ist..... dies wäre aber "rechtsbrüchig").


    I.Ü. bei den Freigaben wird verwalterseitig auch schon mal mist erklärt und rückwirkende Freigaben halte ich für Unfug !

    ZU veröffentlichne ist unabhängig von Vordrucken das, was freigegeben wurde und basta !

    I.Ü. sind die Vordrucke jedenfalls von Judica z.T. dermaßen überbordend, um jedwede Eventualität abzudecken, dass dies kaumnoch jemand ließt. Da stelle ich mir immer die Frage, ob "Hinweise" bei der vordruckmäßigen Herangehensweise überhaupt noch als "wirksam" erteilt gelten können, da sie die Rechtsunterworfenen weder vom Kanzleideutsch noch von der "Eventualitäten-Bazooka" ernsthaft erreichen......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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