Der Insolvenzverwalter teilt mir mit, dass er die selbständige Tätigkeit des Schuldners als ... freigegeben hat und bittet um entsprechende Veröffentlichung.
In forumStar wird folgender Text vorgeschlagen: "Der Insolvenzverwalter hat dem Schuldner gegenüber erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners als ...nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können, § 35 Abs. 2 Insolvenzordnung."
Dies hat der Insolvenzverwalter dem Schuldner gegenüber aber gar nicht erklärt. In seinem Schreiben an den Schuldner, welches er mir in Kopie beigefügt hat, schreibt er zu der Freigabe nur "Um wegen der konkreten Umstände eine zukünftige Haftung der Insolvenzmasse und meine Haftung für eventuell auflaufende Verbindlichkeiten auszuschließen, erkläre ich hiermit die Freigabe Ihrer selbständigen Tätigkeit gem. § 35 Abs. 2 InsO mit Wirkung ab dem 20.01.2024."
Das stimmt nicht überein. M.E. kann die Veröffentlichung wie von forumStar vorgeschlagen nicht erfolgen.
Wie würdet Ihr hier vorgehen?