Hallo, ich bin gerade etwas verwirrt.
Ich sol viele Dienstbarkeiten eintragen, dabei sind immer die Grdstk 1,2,3,4 dienendes Grundstück für das herrschende Grdstk 3. Ist das überhaupt möglich?
Hallo, ich bin gerade etwas verwirrt.
Ich sol viele Dienstbarkeiten eintragen, dabei sind immer die Grdstk 1,2,3,4 dienendes Grundstück für das herrschende Grdstk 3. Ist das überhaupt möglich?
Nachdem eine Dienstbarkeit dem herrschenden Grundstück einen Vorteil verschaffen soll, kann ein Grundstück idR nicht zugleich dienendes und herrschendes Grundstück sein.
Ohne genauere Angaben ist eine umfassendere Beurteilung / Aussage nicht möglich.
Nachdem eine Dienstbarkeit dem herrschenden Grundstück einen Vorteil verschaffen soll, kann ein Grundstück idR nicht zugleich dienendes und herrschendes Grundstück sein.
Ohne genauere Angaben ist eine umfassendere Beurteilung / Aussage nicht möglich.
es handelt sich um Wege/Fahrtrechte...
Geht nicht. § 1018 BGB sagt "Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass ..." und das reicht dicke als Begründung. Dazu die blaue Bibel bei Rz. 1123.
Geht nicht. § 1018 BGB sagt "Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass ..." und das reicht dicke als Begründung. Dazu die blaue Bibel bei Rz. 1123.
Dazu die blaue Bibel bei Rz. 1123.
Die blaue Bibel des Grundbuchrechtspflegers kennt bei uns jeder (= Schöner/Stöber HRP Grundbuchrecht, früher mal Haegele).
Die blaue Bibel des Grundbuchrechtspflegers kennt bei uns jeder (= Schöner/Stöber HRP Grundbuchrecht, früher mal Haegele).
Sie ist aber nur dann blau, wenn man den Schutzumschlag abnimmt. Sonst ist sie grau. Habe ich von einer Auszubildenden gelernt (mittlerweile ist sie Notarfachreferentin), die bei der Frage der damaligen Bürovorsteherin nach "dem blauen Buch" den "Streifzug durch die Kostenordnung" der Notarkasse brachte, was die Bürovorsteherin ihrerseits für absichtliches Dummstellen hielt.
Also mein Schutzumschlag ist hellblau, das Buch selbst dunkelblau.
Also mein Schutzumschlag ist hellblau, das Buch selbst dunkelblau.
Ich halte das für grau. Aber ich habe gerade drei Mitarbeiter gefragt und drei verschiedene Antworten bekommen (creme, hellblau, grau) .
Bei mir steht noch die 15. Auflage (eindeutig hellblauer Umschlag). Bei der 16. könnte es tatsächlich "gräulicher" zugehen. Muß ich mal gelegentlich bei einer Kollegin nachsehen, die eine 16. Auflage hat. (Nicht, daß es wichtig wäre. Interessiert mich jetzt aber doch.)
Bei der Randnummer geht es um die Zulässigkeit einer "Eigentümer- Grunddienstbarkeit".
Die blaue Bibel des Grundbuchrechtspflegers kennt bei uns jeder (= Schöner/Stöber HRP Grundbuchrecht, früher mal Haegele).
Der Deutsche Notarverlag nennt seine "Notariatskunde" aber auch "blaue Bibel"
sieht grau aus
Bei mir steht noch die 15. Auflage (eindeutig hellblauer Umschlag). Bei der 16. könnte es tatsächlich "gräulicher" zugehen. Muß ich mal gelegentlich bei einer Kollegin nachsehen, die eine 16. Auflage hat. (Nicht, daß es wichtig wäre. Interessiert mich jetzt aber doch.)
In meiner Bibliothek liegt noch die 13. Auflage von 2003 und deren Einband ist definitiv grau. Also hellgrau. Das kann aber auch am Ausbleichen über die Jahre liegen.
Ich habe vier Taschenbücher von Umberto Eco. Eines weicht im Blauton von den anderen ab. Ärgert mich jedes Mal, wenn ich am Regal vorbeigehe.
Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen. Laut diesem blau-grauen Buch ist die Eintragung möglich.
Hallo, ich bin gerade etwas verwirrt.
Ich sol viele Dienstbarkeiten eintragen, dabei sind immer die Grdstk 1,2,3,4 dienendes Grundstück für das herrschende Grdstk 3. Ist das überhaupt möglich?
Da Berechtigter nicht "das Grundstück X", sondern "der jeweilige Eigentümer des Grundstücks X" ist, geht z.B. "Wegerecht and Grdst. 1, 2, 3, 4, zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grst. 3" (für Grst 3 dann als sog. "Eigentümerdienstbarkeit"). Soll gehen (z.B. für die bpD OLG München, 34 Wx 328/11).
Nein, geht vorliegend nicht. Die Idee hinter der Eigentümer-Grunddienstbarkeit ist eine andere. Der Exkurs zur Farbenlehre war natürlich nicht sehr hilfreich.
Soweit war ich schon bei #4. Das Farbspiel begann danach und war eigentlich nur noch heiteres Geplänkel.
Soweit war ich schon bei #4. Das Farbspiel begann danach und war eigentlich nur noch heiteres Geplänkel.
Der Aufhänger für den Antragsteller war sehr wahrscheinlich die "Eigentümer-Grunddienstbarkeit". Daß das Thema noch nicht abgeschlossen war, sieht man noch in #17. Vielleicht hätte man dazu also noch ein, zwei Worte verlieren können.
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