Hallo, ich habe folgende Problematik:
Ich habe Grunddienstbarkeiten eingetragen, nunmehr wurde noch der Herrschvermerk bewilligt und beantragt. Das herrschende Grundstück ist jedoch ein zusammen gesetztes Grdstk. Ist es mgl. daran einen Herrschvermerk nur an einem der Flst einzutrage, da nur das eine das herrschende Grdstk ist? Wenn ja, wie mache ich das mit dem Baustein? Oder kommt da ggf. eine Teilung in Betracht?
Weitere Frage:
Wenn ich einen Herrschvermerk eintrage an einem Flst. und die zugrunde liegende Dienstbarkeit in 2 Blättern eingetragen ist, mache ich dann 2 Herrschvermerke oder alles in einem?