...und wieder Verbindung § 18 ZVG

  • Hallo alle zusammen, habe folgenden Fall:

    Grundstück lfd. Nr. 5 belastet mit Sicherungshypothek III/ 9
    Grundstück lfd. Nr. 6 belastet mit Sicherungshypothek III/10
    (beide Sicherungshypotheken in gleicher Höhe für ein und denselben Gläubiger)

    Es liegt ein Antrag bzgl. beider Grundstücke vor.
    Verfahren wird wegen der dinglichen Ansprüche beantragt.
    Ich tendiere zu Verfahrenstrennung, oder bin ich da auf dem Holzweg?

    Aufgrund der selben persönlichen Forderung ist aber auf einem anderen Blatt eine Sicherungshypothek in HÖhe der Summe der oben genannten beiden Sicherungshypotheken eingetragen. Dieses Grundstück soll ebenfalls aufgrund der dinglichen Forderung versteigert werden.

    Dem ganzen liegt ein und die selbe persönliche Forderung zu Grunde.

    Mein Plan:

    Bzgl. der ersten beiden Grundstücke Verfahren trennen und bzgl. des zweiten Blattes auch anordnen.
    Wird ja dinglich betrieben.

    Richtig? Steh nämlich etwas auf dem Schlauch und danke für eure Hilfe!

  • Ja würde ich genauso machen, es wird dinglich betrieben und da ist jede Zwasi ein Recht für sich... also 3 Verfahren anordnen...

    Verbindung würde m.E. nur gehen, wenn nur wegen der persönlichen Forderung in alle 3 Grundstücke vollstreckt werden soll...

    Bist also nicht auf dem Holzweg! :D

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Um Ulf genüge zu Tun :
    Ebenfalls 3 Einzelverfahren, falls Beitritt wegen der persönlichen Forderung - Verbindung.

    "Das Beste gegen Unglücklichsein ist Glücklichsein, und es ist mir egal, was die anderen sagen."
    Elizabeth McCracken, "Niagara Falls All Over Again"

  • Hallo, bin noch ganz frisch in Zwangsversteigerung und habe meinen ersten Verbindungsantrag auf dem Tisch liegen.:gruebel:

    Grdst. 1 Schuldner A und B zu je 1/2 eingetragen, Beschlagnahme: 26.07.2000
    Grdst. 2 Schuldner A und B zu je 1/8 eingetragen,
    Beschlagnahme: 08.11.2005
    Gläubigerin hat jeweils aus einer UR Grundschuld eingetragen (eine Forderung, jeweils mit Mithaft), es wird dinglich vollstreckt
    Die Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit.

    Ich denke, Verbindung müsste hier ohne weiteres möglich sein, würde aber gerne noch eine positive Bestätigung insoweit erhalten. Danke für eure Hilfe!! :)

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