Nebenforderungen bei Zwangshypothek

  • Hallo,
    mit liegt ein Ersuchen der Kreisverwaltung vor, wonach nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz eine Forderung von 554 Eur zzgl.
    Säumniszuschläge bis 16.09.07 iHv. 78 EUR zzgl kosten der bisherigen Vollstreckung iHv 131 EUR als Zwangshypothek eingetragen werden soll.

    Schon nach dem Gesetzestext in 866 ZPO sind Nebenforderungen bei Beachtung der Mindestgrenze nicht zu berücksichtigen.

    Der Typ von der KV bezieht sich auf eine Kommentierung irgendeines Kommunalkommentars, der angeblich eine gegenteilige Meinung vertritt.

    Mir ist eine Entscheidung im Rpfleger erinnerlich, die ausdrücklich aussagt, dass eine Einbeziehung der kapitalisierten Zinsen unzulässig ist, um den Mindestbetrag zu erreichen. Nur mir fällt die genaue Fundstelle nicht mehr ein. :gruebel:

    Kann mir jemand helfen ?

  • Der Typ von der KV bezieht sich auf eine Kommentierung irgendeines Kommunalkommentars, der angeblich eine gegenteilige Meinung vertritt.



    Der Typ hat Recht. Die Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung können hinzugerechnet werden und ebenso fällige, kapitalisierte Zinsen (vgl. Zöller, ZPO 25. Aufl., Rdn. 5 zu § 866).

    rainer19652003 war schneller

  • ich habe dazu mal folgendes praktisches Beispiel:

    Titel (KFB) lautet wortwörtlich wie folgt:

    Kosten werden festgesetzt auf 2.074,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 10.04.2015.

    Beantragt wird nun die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek über 2.098,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 11.06.2015.

    In diesen 2.098,88 € sind 10 € Kosten für einen Grundbuchauszug enthalten. Diese Kosten sind nachgewiesen und auch eintragungsfähig.

    Die ausgerechneten 14,65 € Zinsen vom 10.04.2015 bis 11.06.2015, die in den 2.098,88 € mit enthalten sind, sind diese, da sie tituliert sind in die Hauptbetragsspalte einzutragen?

    Oder müsste ich eintragen 2.084,23 € (titulierte Kosten + 10 € Grundbuchauszug) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.04.2015?

  • Damit die Zinsen als Teil der HF eingetragen werden können, müssen sie als Euro-Betrag tituliert sein.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Die letztgenannte Formulierung ist insofern falsch, als die Verzinsung dann auch für die 10,-- € für den GB-auszug gelten würde. Da der Titel die Zinsen auch nicht in kapitalisierter Form ausweist, können sie auch nicht kapitalisiert geltend gemacht werden. Also ist einzutragen:

    2.084,23 € Zwangssicherungshypothek (ggf noch: bestehend aus 2.074,23 € Hauptforderung und + 10 € Vollstreckungskosten; ich lasse dies weg und denke, dass sich die Berechnung aus der Bezugnahme ergibt. Von dem Titel und den Vollstreckungsunterlagen behalte ich eine begl. Kopie zurück bzw. es ergibt sich aus der elektronischen Grundakte) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) aus 2.074,23 € seit 10.04.2015.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Ja, stimmt. Ich hätte mit meiner Eintragung selbst die 10 Euro Grundbuchauszugskosten verzinst :(

    Nur noch mal für mein Verständnis:

    Wäre tituliert worden:

    Festgesetzt werden 2.074,23 € Kosten nebst 233,45 € Zinsen vom XX-XX nebst Zinsen in Höhe von YY, dann hätte ich in der Hauptbetragsspalte auch 2.307,68 € (2.074,23+233,45) als Hauptforderung eintragen können.

  • Der Titel würde aber hoffentlich lauten:

    Festgesetzt werden 2.074,23 € Kosten nebst 233,45 € Zinsen vom XX-XX nebst weiteren Zinsen in Höhe von YY seit dem YY.YY.YYYY auf 2.074,23 €.

    In dem Fall würde man dann als Betrag der Hypothek 2.307,68 € eintragen nebst Zinsen in Höhe von YY seit dem YY.YY.YYYY auf 2.074,23 €.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich habe folgenden Titel:
    I Hauptforderung: 531,78 EUR
    II Verfahrenskosten: 120,00 EUR
    III Nebenforderungen: 124,00 EUR
    IV Zinsen: 51,22 EUR
    Gesamtforderung: 943,50 EUR

    Jetzt kommt Antrag auf Eintragung einer Sihyp in genau der vorgenannten Gesamthöhe.
    Kann ich diese in Bezug auf den Beschluss vom OLG München vom 15.04.2016 334 Wx 37/16 in der Spalte 3 so eintragen? oder muss ich in Spalte 4 dann jetzt sagen in dem Gesamtbetrag sind 51,22 EUR kapitalisierte titulierte Zinsen als Nebenforderung, 124 EUR Nebenforderungen und 120,00 EUR Kosten enthalten?

  • Da der Titel 943,50 EUR als Forderung ausweist, würde ich dies ohne weitere Zusätze und Umstände auch so eintragen. Die Zinsen sind im im Titel kapitalisiert, also als Betrag ausgewiesen.

  • Ganz so einfach ist es nicht. Laufende Zinsen dürfen gemäß § 4 ZPO bei der Eintragung einer Zwangshypothek nicht kapitalisiert werden, vgl. OLG Hamm in Rpfleger 2009, S. 447. Auch wenn das Gericht (z.B. in einem Vollstreckungsbescheid) laufende Zinsen für einen Zeitraum X bis Y ausgerechnet hat und als Betrag ausweist, bleiben diese nach wie vor ein Bestandteil der laufenden Zinsen aus der Hauptforderung und somit Nebenforderung. Erst wenn auf die Hauptforderung (tlw.) gezahlt wurde und noch Zinsrückstände aus der früher höheren Hauptforderung bestehen, werden diese Zinsrückstände zu einer eigenständigen Hauptforderung (Schadensersatz).

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

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