Hallo,
hier hätte ich dann auch mal ne Frage bzgl. der Ermittlungen des Gerichts.
Die Vordrucke geben hier her, dass ich erst die Anfrage beim Standesamt I Berlin und der WAST mache und danach in der Heimatort-Kartei und dem DRK-Suchdienst mache.
Wenn mir die WAST jetzt aber schon mitteilt, dass die letzte Feldpost im März 1945 an die Ehefrau ging (nach eigenen Angaben der Ehefrau in 1949), muss ich dann noch den DRK-Suchdienst einschalten? Muss ich den Suchdienst überhaupt noch in Todeserklärungsverfahren einschalten?
Vielen Dank schon mal für die Rückmeldungen.