Zurückweisung Ersuchen freiw. Landtausch?

  • Ich habe eine Kummerakte, bei der ich im Moment praktisch nicht weiter weiß:

    Im Jahr 2007 geht ein Ersuchen auf GB-Berichtigung im Wege des freiwilligen Landtauschs ein. Dieses Ersuchen beanstandete die damals zust. Kollegen wegen einiger Widersprüche und fehlender Angaben (z.B. zu Rangverhältnissen).

    Darauf wurde ein neuer Planauszug mit neuem Ersuchen eingereicht, welches die Kollegin erneut beanstanden musste (weiterhin fehlten einige Angaben und das neue Ersuchen war nicht mit dem Dienstsiegel versehen).

    Diese Beanstandung erfolgte im Oktober 2007.
    Seit dem passierte - abgesehen von einer telefonischen Mitteilung der zust. Behörde in 2007, dass der dortige Sachbearbeiter erkrankt sei -nichts mehr.
    Auf Erinnerungsschreiben und Sachstandsanfragen von uns wurde nicht reagiert.

    Wie würdet Ihr die Sache handhaben?
    Ich bin eigentlich geneigt, das Ersuchen nun zurückzuweisen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Nachdem sie mehrfach nicht reagiert haben, würde ich den neuen Rechtszustand im Aktendeckel der betroffenen Blätter vermerken und dann das Ersuchen zurückweisen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...


  • Wie würdet Ihr die Sache handhaben?
    Ich bin eigentlich geneigt, das Ersuchen nun zurückzuweisen.




    Aber sowas von schnell zurückweisen wegen Fristablauf, erstaunlich das du solange Geduld hattest.
    Gegebenenfalls kann das Ersuchen ja nach Gesundung des zuständigen Sachbearbeiters:mad:
    erneut gestellt werden.

  • erstaunlich das du solange Geduld hattest.


    Ich zögere mit der Zurückweisung, weil ich dann ja (erst mal) ein unrichtiges Grundbuch behalte, da die Flächen ja außerhalb des GBs übergegangen sind.

    Ulf

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  • Deswegen mein Vorschlag, den realen Stand im Aktendeckel zu vermerken. Dann stolperst Du wenigstens nicht darüber, wenn später etwas anderes kommt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich würde nicht zurückweisen und auch nichts im Aktendeckel vermerken, denn diese können von anderen Rpfl. nicht beachtet werden oder die Aktendeckel werden mal von der SE erneuert und ob dann die internen Vermerke übernommen werden halte ich für zweifelhaft.

    Das Grundbuch ist unrichtig, aber wenn Antrag zurückgewiesen wird, ist nichts mehr in der markentabelle und "Dritte", die über PC Grundbuch und Markentabelle einsehen, wissen nichts von dem zurückgewiesenen Antrag.

    Ich würde den Fall bestehen lassen (die Ordnungsnummer), den Antrag also nicht erledigen durch Zurückweisung, sondern immer schön lange verfristen. Es kommt der Tag, da ein anderer was will (nachfolgende Anträge für die betroffenen Grundstücke) und dann wird die ersuchende Behörde endlich korrekt tätig werden müssen -ggfls auf Druck der neuen Antragsteller, die jetzt nicht weiter kommen im Grundbuch

  • Ich würde nicht zurückweisen und auch nichts im Aktendeckel vermerken, denn diese können von anderen Rpfl. nicht beachtet werden oder die Aktendeckel werden mal von der SE erneuert und ob dann die internen Vermerke übernommen werden halte ich für zweifelhaft.

    Das Grundbuch ist unrichtig, aber wenn Antrag zurückgewiesen wird, ist nichts mehr in der markentabelle und "Dritte", die über PC Grundbuch und Markentabelle einsehen, wissen nichts von dem zurückgewiesenen Antrag.

    Ich würde den Fall bestehen lassen (die Ordnungsnummer), den Antrag also nicht erledigen durch Zurückweisung, sondern immer schön lange verfristen. Es kommt der Tag, da ein anderer was will (nachfolgende Anträge für die betroffenen Grundstücke) und dann wird die ersuchende Behörde endlich korrekt tätig werden müssen -ggfls auf Druck der neuen Antragsteller, die jetzt nicht weiter kommen im Grundbuch



    Da kann man unterschiedlicher Meinung sein, das Grundbücher unrichtig sind ist ja permanent der Fall.

    Ich bin eigentlich als Grundbuchbearbeiter dazu da, Ersuchen und Anträge zu bearbeiten und zum Ende zu führen. Als jahrelanger Archivar von nicht erledigungsreifen Ersuchen sehe ich mich eigentlich nicht. Hinzu kommt noch das ich ja als Grundbuchamt keine (das GBA betreffende Erklärung) liefern kann, warum ich sogenannte Altanträge jahrelang mitschleppe, zumal mir der Gesetzgeber in § 18 (1) Satz 2 GBO die Pflicht auferlegt (..ist der Antrag nach Fristablauf zurückzuweisen...) das Grundbuchverfahren zum Abschluss zu bringen.

    Einmal editiert, zuletzt von nemo (20. August 2009 um 12:34) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Ich frage in so einem Fall bei dem Chef der Behörde direkt an, ob er nicht gewillt ist, seinen Mitarbeitern die richtige Bearbeitung des Falls zu ermöglichen, da ......
    Meist erfolgt prompte Erledigung.

  • Ich hatte in der Sache jetzt noch mal schriftlich um Mitteilung des Sachstandes bis 30.09. gebeten. Auch diese Anfrage blieb unbeantwortet.

    Ich finde dieses Verhalten der zust. Behörde ziemlich daneben und bin nicht gewillt, die Sache bis in alle Ewigkeit weiter zu verfristen.

    Allerdings schwanke ich im Moment zwischen der Zurückweisung des Ersuchens und einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Ulf

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  • Kannst Du überhaupt eine DAB erheben?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Kannst Du überhaupt eine DAB erheben?


    :nixweiss:

    Gute Frage! Damit habe ich mich noch nicht näher befasst. Die DAB war eben mehr eine spontane Idee.

    Ulf

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  • Das ist zwar richtig aber ich denke immer noch, dass eine Zurückweisung hier ja keine Lösung sein kann, da dann das GB evtl. auf Dauer unrichtig bleibt.

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Nun gut, ich denke, ich werde wohl tatsächlich zurückweisen.

    Um die Ideen, Gedanken und Bedenken von Bernstein, nemo und Andreas dazu aufzugreifen:

    Wie wäre es, wenn ich die im Landtausch ausgeschiedenen Flurstücke im BV markiere (ich denke an eine gestrichelte Rötung), damit für jeden GB-Betrachter ersichtlich ist, dass mit diesen Flurstücken "etwas nicht stimmt"?
    Den Grund für diese Markierung würde ich dann - unter Hinweis auf die Zurückweisung - in einem Aktenvermerk darlegen.

    (Mir ist klar, dass es dafür keine gesetzl. Grundlage gibt aber ich denke auch, dass ich damit im Grunde nichts falsch machen könnte.)

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Im Grundbuch würde ich keinesfalls etwas verändern, aber ich würde die gesamten Unterlagen vor deren Rückgabe kopieren und in einem Vermerk kenntlich machen, inwieweit und in Bezug auf welche Grundstücke sich die Rechtslage außerhalb des Grundbuchs verändert hat. Denn auch wenn die Eintragung der Rechtsänderungen nicht erfolgen kann, so können sie doch dem Vollzug von künftigen Anträgen entgegenstehen.

    Das Ganze würde ich an die Innenseite der Grundakte antackern, damit man es später keinesfalls übersieht.

  • Im Grundbuch würde ich keinesfalls etwas verändern, aber ich würde die gesamten Unterlagen vor deren Rückgabe kopieren und in einem Vermerk kenntlich machen, inwieweit und in Bezug auf welche Grundstücke sich die Rechtslage außerhalb des Grundbuchs verändert hat. Denn auch wenn die Eintragung der Rechtsänderungen nicht erfolgen kann, so können sie doch dem Vollzug von künftigen Anträgen entgegenstehen.

    Das Ganze würde ich an die Innenseite der Grundakte antackern, damit man es später keinesfalls übersieht.



    So wird das bei uns auch gehandhabt.

  • Dito. Vermerk in Aktendeckel tackern und fertig. Infolge der eingetretenen faktischen Grundbuchsperre hinsichtlich dieser Grundstücke werden die Eigentümer früher oder später ohnehin auf Endvollzug drängen - ob in drei oder in dreißig Jahren, kann Dir dabei egal sein.

    Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn einer der Eigentümer stirbt und der Erbe bezüglich des nicht mehr bestehenden Grundstücks eingetragen werden soll? (:unschuldi)

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich hab's jetzt genau so gemacht. Allerdings konnte ich nicht umhin, in der Beschlussbegründung deutlich zu machen, dass die Behörde sich seit 2007 nicht mehr gerührt hat. :teufel:

    Ich danke Euch für die Hilfe! :)

    Ulf

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