Zum Beispiel bei den zigtausend Lotto-Spielgemeinschaften und anderen Wettgemeinschaften. Wie sollte man die sonst juristisch beschreiben ? Was ist mit den formlos zusammenlebenden Lebens- oder Lebensabschnittsgefährten ?
Ob die sich immer bewusst sind, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein zu sollen? Ich glaube nicht.
ZitatIch finde, die GBG-Gesellschaft macht schon einen Sinn.
Die natürlich schon!
nun, evtl. wenden wir uns nun wieder von "Sinn und Unsinn der GbR im Allgemeinen" wieder der "Machbarkeit von GbR-Geboten im Besonderen" zu.
Das läuft doch auf das selbe raus: wir fahren Karussell...