Genehmigung für Finanzierungsgrundschuld?

  • Guten Morgen,

    ich hab mal ne Frage und hoffe, ich kann den Sachverhalt halbwegs aufdröseln:

    Der Betreute ist Eigentümer eines Grundstücks und will dieses verkaufen.

    In dem Kaufvertrag bevollmächtigt er den Käufer, bereits vor Eigentumsumschreibung eine Grundschuld in Höhe von max. X EUR incl. Zinsen und Nebenforderungen eintragen zu lassen (+ sofortige Unterwerfung in die ZV).

    Diese Grundschuld soll jedoch nur zur Kaufpreistilgung dienen.

    Muss diese Bevollmächtigung extra genehmigt werden? Oder genügt eine Gesamtgenehmigung des Kaufvertrages?

    Freundliche Grüße

    Efeu

    "Setz Dich, nimm dir 'n Keks, mach es Dir schön bequem ... Du Arsch!"

    Das Leben des Brian

  • Hallo,

    ich bin noch frisch in der Abteilung dabei und hab mal eine ganz doofe Frage im Anschluss an diesen Fall.. :gruebel:

    Wie formuliere ich die Genehmigung denn dann? Normalerweise heißt es ja immer "... wird die Erklärung des Betreuers in der Urkunde .. genehmigt"

    Nehme ich nun "wird die Erklärung der XY GmbH in Ausübung der durch den Betreuer in der Urkunde vom ... erteilten Belastungsvollmacht genehmigt"?


    Liebe Grüße und sorry :oops:

  • Ob man das - wie mein Vorredner - mehr allgemein oder etwas ausführlicher formuliert, ist in der Sache nicht von Belang, sofern die Genehmigung inhaltlich richtig ist.

    Die von einem Bevollmächtigten stammende Erklärung wird im Übrigen vom Vollmachtgeber abgegeben, weil der Bevollmächtigte für ihn handelt.

  • Das ist natürlich richtig, selbst denken darf nicht ausgeschaltet werden. Aber in diesem Fall kann ich die Vorlage ruhigen Gewissens empfehlen, da ich diese bereits selbst mehrfach genutzt habe und ich nie leichtfertig einen Beschluss erstelle. Am Ende wird natürlich immer nochmal drüber geschaut, ob alles passt. Das sollte selbstverständlich sein.

  • "In pp. werden die Erklärungen des/der _____________ als Bevollmächtigter/n für den Betreuer/Vormund in der notariellen Urkunde vom ..... durch das Familien-/Betreuungsgericht genehmigt."
    So ist es in unseren hessischen Vordrucken vorgesehen.

  • "In pp. werden die Erklärungen des/der _____________ als Bevollmächtigter/n für den Betreuer/Vormund in der notariellen Urkunde vom ..... durch das Familien-/Betreuungsgericht genehmigt."
    So ist es in unseren hessischen Vordrucken vorgesehen.


    Und das ist eben Unsinn, weil der Käufer durch den Verkäufer (also den Betreuten, dieser vertreten durch den Betreuer/Pfleger/Vormund) bevollmächtigt wird und die Erklärungen in der Grundschuldbestellungsurkunde im Namen des Eigentümers, also des Betreuten/Mündels, abgibt - nicht im Namen des gesetzlichen Vertreters des Eigentümers.

    "Die für den Betroffenen in der URNr.... abgegebenen Erklärungen werden betreuungsgerichtlich genehmigt"


    Das halte ich für die richtige Formulierung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • "In pp. werden die Erklärungen des/der _____________ als Bevollmächtigter/n für den Betreuer/Vormund in der notariellen Urkunde vom ..... durch das Familien-/Betreuungsgericht genehmigt."
    So ist es in unseren hessischen Vordrucken vorgesehen.


    Und das ist eben Unsinn, weil der Käufer durch den Verkäufer (also den Betreuten, dieser vertreten durch den Betreuer/Pfleger/Vormund) bevollmächtigt wird und die Erklärungen in der Grundschuldbestellungsurkunde im Namen des Eigentümers, also des Betreuten/Mündels, abgibt - nicht im Namen des gesetzlichen Vertreters des Eigentümers.

    "Die für den Betroffenen in der URNr.... abgegebenen Erklärungen werden betreuungsgerichtlich genehmigt"


    Das halte ich für die richtige Formulierung.

    Andererseits braucht nicht die Erklärung des Betreuten die Genehmigung, sondern die Erklärung des Betreuers (auch wenn diese im Endeffekt natürlich vertretend für den Betreuten ist). Man siehe hierzu auch die ursprüngliche Formulierung von GastPfleger.
    Die Genehmigungspflicht für die Erklärung des Bevollmächtigten ergibt sich ja auch gerade aus der Beschränkung der Vertretungsmacht des Betreuers durch den Genehmigungsvorbehalt.

  • Danke euch allen für die Hilfe! Die Frage habe ich mir ja offensichtlich dann nicht so ganz unberechtigt gestellt, da gibt es ja doch unterschiedliche Ansichten wie die Formulierung lauten sollte.. :)

    Wir arbeiten nicht mit ForumStar, daher haben wir leider keinen genau passenden Vordruck eingepflegt.
    Ich bin jetzt vom Grundsatz her bei meinem ersten Formulierungsversuch geblieben, habe es allerdings etwas kürzer gefasst und bin zufrieden damit .. und wie Cromwell bereits erwähnte, das Wichtigste ist ja, dass die Genehmigung inhaltlich richtig ist :)

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