Abgabe der Betreuung an anderen Staat, vgl.
http://www.betreuungsrecht.de/category/inter…etreuungsrecht/
Abgabe der Betreuung an anderen Staat, vgl.
http://www.betreuungsrecht.de/category/inter…etreuungsrecht/
Betreuerbestellung ohne Information der Angehörigen, vgl.
http://www.betreuungsrecht.de/category/wicht…etreuungsrecht/
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Betreuungsverfahren gem. § 78 Abs. 2 FamFG
LG München I, Beschluss v. 19.09.2016 – 13 T 15081/16 (edit by Kai: Link durch Fundstelle ersetzt)
BGH, Beschluss vom 23.06.2010, Az.: XII ZB 232/09 Juris-Rn. 23;
BGH, Beschluss vom12.09.2013, Az.: V ZB 121/12 Juris-Rn. 8, 25
BGH NJW 2014, 787,788
BGH FGPrax 2017, 223
BGH Beschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 550/16 :
Das fremdnützig ausgestaltete Betreuungsverfahren kennt kein subjektives Recht auf eine Bestellung als Betreuer. Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Beteiligung am Betreuungsverfahren nach §§ 1897 Abs. 5 BGB, 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG ist daher ausgeschlossen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 125/14 - FamRZ 2015, 133).
Eidesstattliche Versicherung durch Vorsorgebevollmächtigten im ES-Verfahren
Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 -FamRZ 2015, 2163).
BGH, 09.05.2018 – XII ZB 413/17
FamRZ 18, 1188 m. Anm. Seifert
Zur Selbstverwaltungserklärung, vgl. https://betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/LGKonstanzSelbstv.pdf<br />
<br />
Gerichtsentscheidungen,Merkblätter, Hilfen und Adressen zum Betreuungsrecht:
https://betreuerinnen-weiterbildung.app/Urteile
Keine „Selbstverwaltungserklärung" durch Betreute!
Rechnungslegung und „Selbstverwaltungserklärung“: Betreuungsgericht muss selbst aufklären.
LG Koblenz, Beschluss vom 04.09.2018 (Az.: 2 T 553/18):
„Die Pflicht zur Rechnungslegung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Betroffenen, das der Betreuer zu verwalten hat. Mit anderen Worten: Der Betreuer hat im Rahmen des Aufgabenkreises Vermögenssorge über SEINE Vermögensverwaltung Rechnung zu legen (§§ 1908i Abs. 1 Satz 1 1840 BGB), über das von dem Betroffenen selbst verwaltete Vermögen und über die von ihm persönlich geführten Konten und die hierauf entfallenden Geldbewegungen (z.B. auf einem Taschengeldkonto) jedoch nicht abzurechnen (beim Taschengeldkonto hat er lediglich die dorthin gezahlten Beträge nachzuweisen, vgl. Pammler-Klein in Herberger u.a. jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, § 1840 BGB). D. h. solange keine Zweifel bestehen, dass ein Betreuter über sein Konto eigenständig verfügt, entfällt die Rechnungslegungspflicht des Betreuers. Insoweit wird in der Rechtsprechung vertreten, dass er auch nicht zur Einholung von SelbstverwaItungserklärungen des Betroffenen verpflichtet sei, bei bestehenden Zweifeln das Gericht von Amts wegen erforderlichen Ermittlungen z.B. durch Anhörung des Betroffenen und des Betreuers durchzuführen habe.“
Hier der Beschluss - LG Koblenz, 04.09.2018 (Az.: 2 T 553/18):
https://www.betreuer-weiterbildung.de/…/LGKoblenzSelbstV.pdf
OLG Brandenburg Beschl. v. 25.7.2018 – 1 AR 10/18 (SA Z), BeckRS 2018, 19497
Redaktionelle Leitsätze:
1. Über die Abgabe des Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht muss nur dann der Richter entscheiden, wenn konkret ein dem Richtervorbehalt unterliegendes Verfahren ansteht, beispielsweise die Bestellung eines weiteren Betreuers. Ansonsten kann der Rechtspfleger über die Abgabe entscheiden (Abweichung zu OLG Zweibrücken BeckRS 2010, 6448). (Rn. 4)
2. Der Abgabe des Betreuungsverfahrens steht nicht entgegen, dass der Kostenansatz für die Jahresgebühr noch aussteht, wenn dieser wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, etwa weil dieses ohnehin Ermittlungen zu dem zu berücksichtigenden Vermögen anstellen muss (Weiterentwicklung von OLG Brandenburg BeckRS 1999, 10426. (Rn. 7– 9)
frei zugänglich unter:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal…true#focuspoint
BGH, 27.6.2018, XII ZB 601/17 (NJW-RR 2018, 1089)
Richterliche Ermittlungspflicht - nonverbale Ablehnung eines Betreuers durch Betroffenen - Heranziehung von außerhalb der Anhörung erfolgten Äußerungen des Betroffenen
Weber, Auswirkungen der DS-GVO für Berufsbetreuer und Sachverständige in Kindschaftssachen, NZFam 2018, 865
Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht
BGH NJW-RR 2018, 1025
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…444#post1151444
Umfang, Aufgaben und Befugnisse des Kontrollbetreuers:
EinemBetreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen i.S.d. §§ 53ff. SGB XII erhält, steht der weitere Schonbetrag in Höhe von 25.000€ nach § 60aSGB XII auch im Rahmen der Ermittlung des nach Maßgabe von §§ 1908iAbs. 1 Satz 1, 1836c BGB,§ 90 SGX für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu.
LG Kassel,Beschluss vom 6.6.2018 – 3 T 141/18 und 3 T 145/18
Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen i.S.d. §§ 53ff. SGB XII erhält, steht der weitere Schonbetrag in Höhe von 25.000€ nach § 60aSGB XII auch im Rahmen der Ermittlung des nach Maßgabe von §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1836c BGB, § 90 SGX für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu.
LG Kassel,Beschluss vom 6.6.2018 – 3 T 141/18 und 3 T 145/18
So auch LG Chemnitz, Beschluss vom 08.06.2017 - 3 T 231/17 = FamRZ 2018, 709.
Zur Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Vorsorgebevollmächtigten, OLG Köln, NJW-Spezial 2017, 519
Der freie Wille im Betreuungsverfahren
Wohnungsbetretungsrecht des Betreuers gegen den Willendes Betreuten.
http://www.betreuungsrecht.de/betreuung/darf…gericht-zu.html
Wurde der Beschluss veröffentlich, z. B. in Juris?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!