Und wenn du und deine Kollegen den Standpunkt vertreten, Entscheidungen des BVerfG sind unrelevant,
Das hat bin-ganz-frisch nun allerdings nicht geschrieben. Er hat lediglich darauf hingewiesen, dass das BVerfG nur entschieden hat, dass die Vorgehensweise des AG (vorherige Unterschrift zu fordern) nicht gegen die Verfassung verstösst. Es hatte nicht zu entscheiden, ob die Vorgehensweise nach einfachem Recht richtig ist.
Allerdings geht aus den Entscheidungsgründen sehr eindeutig hervor, dass die Verfassungsrichter das Verlangen der vorherigen Unterschrift durchaus befürworten.
Da stimme ich dir zu und nehme meinen Beitrag in Teilen zurück.