Ein Hoch auf die Schuldnerberatungsstellen

  • Mich hat gerade ein Schuldner angerufen und mir mitgeteilt, dass er eine Betrungsanzeige auf den Hals bekommt, wenn er an einen Gläubiger nicht dessen Forderung bezahlt. Ich sagte ihm, dass er aus dem unpfändbarem diese Schuld tilgen darf.
    Daraufhin teilte er mir mit, dass er von der Schuldnerberatungsstelle die Auskunft erhalten hat, dass er keinerlei Schulden mehr tilgen darf.

  • ja, das kann vorkommen. Wenn einer in Inso gehen will, kann das sogar richtig sein. Allerdings sagt die hiesige Beratungsstelle immer wieder gern : "Von Ihrem geringen Einkommen müssen Sie gar nichts bezahlen" Das ist für manche wie ein Freifahrtschein für neue Telefonverträge und Ratenkäufe!

  • Positiv denken, wenigstens kann sich dein Schuldner noch erinnern, was ihm erzählt wurde. Ich ernte immer fragende Blicke, wenn ich von Obliegenheiten, Stundung und Folgen der Restschuldbefreiung anfange. O- Ton:Das hat mir bei der Schuldnerberatungsstelle aber keiner gesagt. Und ich mach den Erklärbär.

  • Stundung

    Genau.
    "Stundung heißt nicht Schenkung", sag ich immer.
    "Ja wie, das hat die Schuldnerberaterin gar nicht gesagt! Wieviel ist das dann so?"
    "Naja, bis zur RSB so ungefähr 2.500 €."
    "Häh? Und was hab ich dann von meiner RSB?"
    "30.000 € weniger Schulden."

  • Die denken da sicher immer gleich an die Anfechtungsmöglichkeiten. Der böse Verwalter holt sich doch eh immer alles zurück.

  • das ist doch mal wieder ein Beispiel für den üblichen schuldnerblöddriss.... Die SB hat hier völlig richtig gehandelt (zahl keinem Gläubioger was); dass der Schuldner trotz ! Beratung wieder anfängt, Mist zu beuen, da geht der SB-ler auch nicht sogleich von aus ! Natürlich darf der Schuldner alle seine Schulden zahlen..... wäre er nicht vom Gedanken der RSB über die Inso beseelt.... und über das Thema, welche Auskünfte manche - noch nicht im Verfahren bedindete Schuldern - von Insolvenzgerichten an Auskünften bekommen, da sag ich lieber nix zu (die die das dann treffen sollten, sind eh nicht hier im Forum unterwegs....) leuz: nix gegen die SB !!!

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Wenn die SB schon beraten, dann sollen die das anständig tun.

    Lieber Rainer, das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Genauso, wie man anständige Arbeit von Anwälten, Richtern, Treuhändern, Rechtspflegern, etc. erwartet. Trotzdem gibt es überall gegenteilige Beispiele. Was möchtest Du mit dem Thread? Sicherlich doch keine allgemeine Bewertung aller Schuldnerberatungsstellen. Frust ablassen über die SB vor Ort? Zum eingestellten Sachverhalt kann man - ohne die konkreten Umstände zu kennen - nicht viel sagen. Zahlungen aus dem unpfändbaren Einkommen an InsO-Gläubiger sind die absolute Ausnahme (und rein formal zunächt ein Verstoß gegen die Obliegenheiten, wenn auch kein Grund zur Versagung der RSB). Auch wir beraten standardmäßig zum Einstellen aller Ratenzahlungen. Schließlich soll der Schuldner sein meist knappes Geld zusammenhalten, damit keine Neuschulden entstehen. Ca. 90% aller angedrohten Betrugsanzeigen sind nichts als heiße Luft (und kommen von Inkassobüros mit zweifelhaftem Ruf). Bei uns werden in der Beratung die konkreten Fakten besprochen (wann, warum, wie ist die Forderung enstanden), dann bewertet.Gruß, Olaf

  • Es wurde bereits vom BGH entschieden, dass aus dem Unpfändbarem sowohl im laufenden als auch in der WVP einzelne Insolvenzgläubiger befriedigt werden dürfen.

    Im eröffneten Verfahren ist das richtig, aber in RSB-Phase ist das doch ein ganz klarer Obliegenheitsverstoß, wenn die Zahlungen nicht über den TH laufen, § 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO ?!

  • mensch Rainer,
    dann mach auch Urlaub
    Gruß Def (derauchmaletwasurlaubnimmtunddochwiederimbüroaufschlagenwirdblödwieder ist)

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