Hallo zusammen,
ich habe da wohl ziemlichen Mist gebaut und hoffe jetzt auf eure Hilfe.
Der Astin wurde ein Berechtigsschein erteilt. 2 Monate später reicht eine RAin ihren Vergütungsantrag ein (35,70 EUR) unter Vorlage des Berechtigungsscheins. Ich habe antragsgemäß festgesetzt. Jetzt kommt die Antragstellerin mit dem Originalschein in der Hand zu mir und erklärt mir, dass sie weder beraten noch vertreten worden ist von der RAin. Sie hat der Anwältin zwar sämtliche Unterlagen übersandt, es kam aber nie zu einer Beratung oder Vertretung. Und was soll ich sagen, natürlich befindet sich in der Akte lediglich eine Kopie des Berechtigungsscheines .
Das Ganze ist nur aufgefallen, weil in einem anderen Verfahren dieser Antragstellerin, in der die Vergütung ebenfalls antragsgemäß zu gunsten dieser RAin festgesetzt wurde (hier befindet sich glücklicherweise wirklich der Originalberechtigungsschein in der Akte), ein weiterer RA einen Vergütungsantrag eingereicht hat. Auf meine Vfg. hin, dass bereits abgerechnet worden ist, ist die Antragstellerin hellhörig geworden und hat Akteneinsicht genommen. Und jetzt kommt es noch schlimmer. Die Rechtsanwältin hat wohl ohne das Wissen der Antragstellerin zwei weitere Anträge auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe gestellt und ihre Vergütung gegenüber der Landeskasse geltend gemacht. Die Antragstellerin bestreitet, jemals diese Anträge unterzeichnet zu haben. Bei den in der Akte befindlichen Anträgen kann ich nicht wirklich sagen, ob es Originale oder Kopien sind. Die Angaben zur Antragstellerin und deren Unterschrift sind schwarz geschrieben und die Angelegenheit und die Unterschrift der RAin sind in blauer Schrift. In diesen beiden Sachen habe ich bislang noch nicht entschieden. Die Antragstellerin behauptet, die RAin hätte die Anträge kopiert, um sich in betrügerischer Absicht Geld aus der Landeskasse zu erschleichen. Denn auch hier sei sie überhaupt nicht für sie tätig geworden. Weitere Details lasse ich jetzt hier mal weg, dass würde zu weit führen.
Ich habe jetzt natürlich nur die Seite der Antragstellerin gehört und kann mir keinesfalls sicher sein, ob das alles stimmt. Obwohl mir ihr Vorbringen durchaus plausibel klang. Ich habe Ihre Erklärungen erst einmal zu Protokoll genommen
Was würdet ihr an meiner Stelle tun??? Soll ich die RAin zunächst um eine Stellungnahme bitten oder würdet ihr die Sache wegen dem Vorwurf des Betrugs eurem Direktor vorlegen? Bin ratlos.