Gebühren zu Unrecht ausgezahlt!?

  • Hallo zusammen,

    ich habe da wohl ziemlichen Mist gebaut und hoffe jetzt auf eure Hilfe.

    Der Astin wurde ein Berechtigsschein erteilt. 2 Monate später reicht eine RAin ihren Vergütungsantrag ein (35,70 EUR) unter Vorlage des Berechtigungsscheins. Ich habe antragsgemäß festgesetzt. Jetzt kommt die Antragstellerin mit dem Originalschein in der Hand zu mir und erklärt mir, dass sie weder beraten noch vertreten worden ist von der RAin. Sie hat der Anwältin zwar sämtliche Unterlagen übersandt, es kam aber nie zu einer Beratung oder Vertretung. Und was soll ich sagen, natürlich befindet sich in der Akte lediglich eine Kopie des Berechtigungsscheines :oops:.

    Das Ganze ist nur aufgefallen, weil in einem anderen Verfahren dieser Antragstellerin, in der die Vergütung ebenfalls antragsgemäß zu gunsten dieser RAin festgesetzt wurde (hier befindet sich glücklicherweise wirklich der Originalberechtigungsschein in der Akte), ein weiterer RA einen Vergütungsantrag eingereicht hat. Auf meine Vfg. hin, dass bereits abgerechnet worden ist, ist die Antragstellerin hellhörig geworden und hat Akteneinsicht genommen. Und jetzt kommt es noch schlimmer. Die Rechtsanwältin hat wohl ohne das Wissen der Antragstellerin zwei weitere Anträge auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe gestellt und ihre Vergütung gegenüber der Landeskasse geltend gemacht. Die Antragstellerin bestreitet, jemals diese Anträge unterzeichnet zu haben. Bei den in der Akte befindlichen Anträgen kann ich nicht wirklich sagen, ob es Originale oder Kopien sind. Die Angaben zur Antragstellerin und deren Unterschrift sind schwarz geschrieben und die Angelegenheit und die Unterschrift der RAin sind in blauer Schrift. In diesen beiden Sachen habe ich bislang noch nicht entschieden. Die Antragstellerin behauptet, die RAin hätte die Anträge kopiert, um sich in betrügerischer Absicht Geld aus der Landeskasse zu erschleichen. Denn auch hier sei sie überhaupt nicht für sie tätig geworden. Weitere Details lasse ich jetzt hier mal weg, dass würde zu weit führen.

    Ich habe jetzt natürlich nur die Seite der Antragstellerin gehört und kann mir keinesfalls sicher sein, ob das alles stimmt. Obwohl mir ihr Vorbringen durchaus plausibel klang. Ich habe Ihre Erklärungen erst einmal zu Protokoll genommen

    Was würdet ihr an meiner Stelle tun??? Soll ich die RAin zunächst um eine Stellungnahme bitten oder würdet ihr die Sache wegen dem Vorwurf des Betrugs eurem Direktor vorlegen? Bin ratlos.

  • Die offenen Anträge würde ich zurückweisen.

    Die Akten mit der Äußerung der Antragstellerin an die StA z. w. V abgeben.

  • Wie wäre es denn, erst einmal eine Idee zurück zu schrauben und die Anwältin anzuhören. Ich glaube schon lange nicht mehr, was mir Leute über das angebliche Verhalten eines Kollegen erzählen. Meistens stellt sich nämlich heraus, dass es dann doch ganz anders war.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Eine vorherige Anhörung entspricht dem Grundsatz des fairen Verfahrens, dem wir Rechtspfleger auch unterworfen sind.

    Das bedeutet: RA anhören, was er zu sagen hat (BerH ist auch FamFG-Verfahren = Amtsermittlungsgrundsatz).

    Gegs ist daher voll zuzustimmen.

  • Wie wäre es denn, erst einmal eine Idee zurück zu schrauben und die Anwältin anzuhören. Ich glaube schon lange nicht mehr, was mir Leute über das angebliche Verhalten eines Kollegen erzählen. Meistens stellt sich nämlich heraus, dass es dann doch ganz anders war.

    Die protokollierte Äußerung der Antragstellerin die Anträge nicht unterzeichnet zu haben, würde mir für eine Zurückweisung reichen, da die Antragstellerin in der Sache offenbar keine Anträge stellen wollte.

    Alles andere kann und darf ich doch gar nicht bewerten. Für Ermittlungen in diese Richtungen ist nur die StA zuständig. Ob die Anschuldigungen berechtigt sind, habe ich nicht zu klären.

    Inwieweit sich die Antragstellerin einer Schadensersatzpflicht gegenüber der RA'in aussetzt, müsste zivilrechtlich geklärt werden.

  • Ich halte es für extrem unfair. jemanden ein Ermittlungsverfahren "an die Backe zu nageln" ohne dass dieser vorher mal seine Sicht der Dinge dartun konnte. Glaube mir, nicht alles, was Mandanten/Antragsteller erzählen (und mag es noch so plausibel sein), stellt sich am Ende als völlig zutreffend heraus. Eine logische Erklärung wäre zum Beispiel, dass Antragstellerin der Anwältin die Unterlagen übersandt und dann schlichtweg das Interesse verloren hat.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich halte es für extrem unfair. jemanden ein Ermittlungsverfahren "an die Backe zu nageln" ohne dass dieser vorher mal seine Sicht der Dinge dartun konnte.

    Das ist aber der Normalfall, kann jeder machen indem er Anzeige bei der Polizei erstattet...

    Verstehe zwar deine Ansicht, aber wenn der Antragsteller "bestreitet, jemals diese Anträge unterzeichnet zu haben" geht das schon in den Bereich des Strafrechts, und der Rpfl in der RAST hat in der Hinsicht eigentlich nichts zu ermitteln, und schon garnichts zu entscheiden!

  • Ich halte es für extrem unfair. jemanden ein Ermittlungsverfahren "an die Backe zu nageln" ohne dass dieser vorher mal seine Sicht der Dinge dartun konnte. Glaube mir, nicht alles, was Mandanten/Antragsteller erzählen (und mag es noch so plausibel sein), stellt sich am Ende als völlig zutreffend heraus. Eine logische Erklärung wäre zum Beispiel, dass Antragstellerin der Anwältin die Unterlagen übersandt und dann schlichtweg das Interesse verloren hat.

    Glaub mir, ich halte nicht alles für wahr und richtig, was mir ein Antragsteller erzählt.

    Aber ich bin doch hier nur der Rpfl. in BerH. Angenommen ich höre die RA'in an und sie schildert mir die Sache genau anders herum. Wer bin ich, dass ich entscheide: Keine Vorlage an die StA, weil kein strafbares Verhalten erkennbar ist.

    Ich habe das nicht zu prüfen, wenn derartige Anschuldigungen erhoben werden. Dafür gibt's die StA...

    Dass das mit dem Ermittlungsverfahren nicht schön ist, ist mir auch klar. Der Sachverhalt klingt auch sehr danach, dass die Antragstellerin sich einen neuen RA gesucht hat und dieser ihr erklärt hat, dass er nicht über BerH tätig werden kann, wenn bereits ein anderer RA beraten hat. Aber meine Vermutungen interessieren keinen.

  • Ich wünsche Euch, dass ihr im Fall des Falles es nicht sofort mit der Staatsanwaltschaft zu tun bekommt. Und jetzt bin ich aus dem ´Thread raus.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Vorliegend nehme ich solche Fälle auf und lasse die Antragsteller mit E.V. versichern. Dann Vorlage der StA zur Prüfung, ob ein Straftatbestand vorliegt; Anwalt oder Antragsteller, weil E.V. Herrn/Frau Direktor zur Kenntnis und dann soll die "objektivste Behörde" der Welt ermitteln lassen.

    Ich vertrete auch die Auffassung, dass ich nicht zu ermitteln habe, welche Aussage richtig oder falsch ist. Und ob ich nun anhöre oder die StA, macht keinen Unterschied. Der RA kann auch der StA gegenüber aufklären.

  • Hier im Hause wird zur Zeit gewünscht, dass die Verwaltung beteiligt wird...

    Hab zuvor gerne auch allein die Akten rübergeschickt, ohne dass "die da Oben" das mitbekommen haben.

  • dann soll die "objektivste Behörde" der Welt ermitteln

    Wer das glaubt, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Sorry aber wer die Realtität kennt, würde niemals mit derartigen Behauptungen um sich schmeißen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich würde nicht im Ansatz auf den Gedanken kommen, in diesem Fall ohne Stellungnahmemöglichkeit des RA der StA vorzulegen.

    ... Wer bin ich, dass ich entscheide: Keine Vorlage an die StA, weil kein strafbares Verhalten erkennbar ist.

    Ich habe das nicht zu prüfen, wenn derartige Anschuldigungen erhoben werden. Dafür gibt's die StA...

    Wer bist du, dass du Vorgänge an die StA weiterleitest, zu denen du nicht verpflichtet bist? Und selbstredend, vorzulegen ist genauso eine Entscheidung, wie nicht vorzulegen.

    Ich kann noch (mit grausen) an eine Erzieherin meines Zwerges in der Kita erinnern, diese kam eines Tages mal auf mich zu und meinte, dass er doch verdächtig (zumindest für sie) viele blaue Flecken an den Beinen! hätte. Wie das wohl käme... die Kita ist selbstverständlich außen vor, weil dort ja nur kindgerechte Einrichtung vorhanden wäre, an der man sich nie verletzten könne. Ohne dies auszusprechen, war klar, was sie meinte und welchen Vorwurf sie damit erhob. Dass er ein Talent hat, öfters die Straße zu messen, war bekannt, zumindest hatte er die Mehrzahl seiner Hämatome nach! der Kita. Ich war stink sauer.

    Hätte sie das JA oder gar die Polizei informiert, weil sie ja nicht zu entscheiden hat, wie die bl. Flecken zustande kommen, hätte sie mich mal richtig kennengelernt....


    Deswegen kommst du gar nicht umhin, dir eine Meinung zu bilden, ob es angezeigt ist, vorzulegen oder nicht.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Wie wäre es denn, wenn man zunächst einmal Der RAin nur mitteilen würde, dass die Anztragstellerin vorgetragen habe, sie habe keinen BerH- Antrag gestellt und dass daher beabsichtigt sei, die Vergütungsanträge zurückzuweisen, sodass sie insoweit mal auf jeden Fall Gelegenheit zur Stellungnahme erhält?Scheint mir fairer, als gleich die Sache an die StA abzugeben, zumal eine Sachentscheidung zu den noch offenen Anträgen ja tatsächlich noch aussteht. Ich stimme allerdings der hier geäußerten Meinung, dass es nicht Sache des Rechtspflegers ist, hier abschließend über die mögliche Strafbarkeit zu entscheiden, zu. An die StA muss die Akte vermutlich also auf jeden Fall.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • ...An die StA muss die Akte vermutlich also auf jeden Fall.

    NEIN und nochmals Nein, muss sie nicht.

    "Brüll" mich doch bitte nicht an, dass Du anderer Ansicht bist, habe ich auch so verstanden.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • dann soll die "objektivste Behörde" der Welt ermitteln

    Wer das glaubt, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Sorry aber wer die Realtität kennt, würde niemals mit derartigen Behauptungen um sich schmeißen.

    Na bloß gut das wir dich hier haben und du uns alle aufklärst mit deinem fundierten Wissen um die Realität. :daumenrau :wechlach:

    Weißt du, manch anderer hätte sogar begriffen, warum der Begriff der objektivsten Behörde der Welt in Anführungszeichen steht. Aber jetzt nur für dich, das kann auch Ironisch ausgelegt werden. ;)


    Und zum Sachverhalt selbst. Ich höre also die RA an und diese schreibt mir etwas ganz anderes; und was folgt dann? Ich schicke die Stellungnahme der Antragstellerin zu mit der Bitte um Stellungnahme ob das so stimmt? Oder ich glaube dem RA und unterstelle der Antragstellerin das sie lügt? Woher weiß ich denn, dass gegen diesen RA nicht schon mehrere Fälle bei der StA vorliegen, welche bisher eingestellt wurden. Vielleicht ist es genau dieser letzte Vorgang, der die StA dazu veranlasst, diesmal genauer hin zu schauen.

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