Häng mich mal hier dran
Person war in der Sprechstunde bei der Kollegin.
Diese hat ihm einen Zurückweisungsbeschluss in die Hände gedrückt.
Jetzt legt er Erinnerung ein und die notwendigen Belege vor. Ich bin allein für die schriftliche Beratungshilfe zuständig.
Muss ich zwingend einen Abhilfebeschluss machen oder kann ich auch einfach den Berechtigungsschein erteilen und einen Aktenvermerk machen, dass dadurch der Erinnerung abgeholfen wird ?