gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren

  • Guten Morgen,

    kann man als Gläubiger beim Insolvenzgericht beantragen, dass dieses das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren anordnet? Ich habe in meinen Unterlagen nur finden können, dass das Gericht dies von Amts wegen anordnen kann und der Schuldner dazu gehört werden muss. Vom Gläubiger steht da leider nichts.

    Danke vorab

    Liane

  • Das Gericht entscheidet über die Durchführung des gerichtlichen Planverfahrens auf Grundlage des im Insolvenzantrag dargestellten Verlaufs des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Hier kommt es insbesondere auf die Mehrheitsverhältnisse der zustimmenden und ablehnenden Gläubiger an und auf die Gründe für die Ablehnung einzelner Gläubiger im Hinblick auf eine mögliche Zustimmungsersetzung nach § 309 InsO.

    Ein Antrag ist nicht erforderlich, weil das Gericht die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Plans von Amts wegen zu prüfen hat. Wie Du richtig schreibst, ist lediglich die Anhörung des Schuldners vorgesehen, wenn sich das Gericht gegen ein gerichtliches Planverfahren entscheidet.

    Meines Erachtens macht die vorherige Anhörung von Gläubigern auch wenig Sinn, weil diese nicht den Überblick über die Gesamtverhandlungen und die Entscheidungen der weiteren beteiligten Gläubiger haben dürften.

    Gruß, Olaf

  • In meinem Fall ist es so, dass der Schuldner angekündigt hat, seine Lebensversicherung zu kündigen und den sich ergebenden Betrag an die Gläubiger zu verteilen. Für uns hätte dies bedeutet, dass wir ca. 20 % der Forderung hätten bekommen können, was ja ansich nicht schlecht gewesen wäre.

    Wie verhält es sich eigentlich, wenn der Schuldnervertreter für die außergerichtliche Schuldenregulierung so seltsam auftritt, dass man das Gefühl als Gläubiger hat, dass an dem Einigungsversuch was faul ist. So war es hier z.B. so, dass niemals eine Gläubigerliste herausgegeben wurde. Auch war der Steuerberater nie telefonisch erreichbar und Anfragen oder Vorschläge wurden nicht beantwortet. Wir hatten mehrfach das Gefühl, dass eine außergerichtliche Eingigung nicht wirklich geplant ist.

  • Wie verhält es sich eigentlich, wenn der Schuldnervertreter für die außergerichtliche Schuldenregulierung so seltsam auftritt, dass man das Gefühl als Gläubiger hat, dass an dem Einigungsversuch was faul ist. So war es hier z.B. so, dass niemals eine Gläubigerliste herausgegeben wurde. Auch war der Steuerberater nie telefonisch erreichbar und Anfragen oder Vorschläge wurden nicht beantwortet. Wir hatten mehrfach das Gefühl, dass eine außergerichtliche Eingigung nicht wirklich geplant ist.

    Das ist ärgerlich. Aus meiner Sicht insbesondere deshalb, weil so was auch den Ruf seriöser Schuldnberatungsstellen in Mitleidenschaft ziehen kann. Aus Gläubigersicht muss man wohl überlegen, wann man die Reißleine zieht und die Verhandlungen abbricht. Allerdings immer mit dem Risiko, dass Pfändungsmaßnahmen ins Leere gehen, wenn dann doch Insolvenzantrag gestellt wird (§ 88 InsO).

  • bei einer solchen sachlage sofort reingrätschen (= sofort pfänden). Anfechtung, Rückschlagsperre hin oder her !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • bei einer solchen sachlage sofort reingrätschen (= sofort pfänden). Anfechtung, Rückschlagsperre hin oder her !

    dito, um es mit den Worten des großen Herrn Huber zu sagen: Pfänden und dann die Dreimonatskerze anzünden.

    Zusätzlich, wenigstens vor Verabschiedung der Novelle zum Verbraucherinsolvenzrecht hat man ja auch noch als Bonbon den § 313 InsO und die Bequemlichkeit der übrigen Gläubiger.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ja ja dr Huber :). Schön fand ich auch seine Story, als er in München beim Ministerium war...

    ja, der ist gut, genauso wie die Getränkestory bei der Anhörung in Berlin....

    Das ist meine zweitliebste Lieblingsstorry :).

    In Anfechtungsrechtsstreiten soll er als Richter allerdings etwas gemein sein; hat mir eine Kollegin aus Passau erzählt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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