Burke: “…..Das LG hat dann entschieden, dass die grünen Felder nur zur Orientierung dienen sollten und ansonsten auch mit den grauen Feldern gearbeitet werden kann. Wen es näher interessieren sollte: LG München I, Beschluss vom 22.03.2013; AZ: 16 T 6241/13“________________________________________________
Pfänder: “……LG Dortmund, Beschluß vom 24.4.13, Az.: 9 T 118/13 meint, daß die Vordrucke nicht bunt eingereicht werden müssen…“