Hallo zusammen,
Schlusstermin ist bestimmt. Ich werde nicht schlau aus den Kommentaren. Einer sagt, dass "Einwendungen" gegen die Schlussrechnung nicht mehr im Termin erhoben werden können, da es insoweit nur ein "Erörterungstermin" ist und ggf. eine Klage erfolgen müsste. Ein anderer - der große - geht wohl schon davon aus.
Offen und unklar ist das Recht dazu durch einen nachrangigen Gläubiger. In meinem Verfahren wurde die zugelassen. Kann er dann ?
Merci