Hallo zusammen,
bin noch ein "Frischling" auf der RAST und wäre in einer Sache um ein paar Meinungen froh :
Der Antragsteller hat im November einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheit "Mietrecht (drohende Kündigung des Mietverhältnisses)" bekommen - Hintergrund war wohl, dass er eine Abmahnung vom Vermieter erhalten hat wegen (angeblicher) Lärmbelästigung.
Heute rief er mich an: Er habe nun aufgrund der Lärmbelästigung, wegen der er auch abgemahnt wurde, tatsächlich eine Kündigung erhalten. Er hat mich also gefragt, ob er hierfür einen neuen Schein bekommen würde.
Habe ihm zuerst gesagt, dass das dieselbe Angelegenheit ist und der alte Schein daher auch hierfür gilt. Daraufhin hat er nochmal mit dem Anwalt gesprochen, der (überraschenderweise ;)) anderer Meinung war. Habe ihm dann gesagt, ich würde nochmal mit Kollegen drüber sprechen und dann weitersehen.
Habe mal ein bisschen rumgefragt, bei meinen Rast-Kollegen geht die Tendenz wohl Richtung "neuen Schein erteilen". Aber so ganz überzeugt mich das irgendwie noch nicht...
Wie seht ihr das?
LG, Motzkeks