Hallöchen,
mache noch nicht so sehr lange Strafsachen und bin gerade etwas überfordert:
Habe 2 Rechnungen eines Dolmetschers vorliegen. Der Angeklagte ist in U-Haft. Beigefügt ist jeweils eine "Bescheinigung über die aus Anlaß der Besuchsüberwachung eines Untersuchungsgefangenen ausgeübte Dolmetschertätigkeit", mit dem Vermerk "für RA XXX" und mit Stempel der JVA drauf.
Ich weiß ehrlich gesagt überhaupt nicht, wo ich das einsortieren soll. Auf welcher Grundlage muss ich die Kosten festsetzen? Und wieso bin ich als Rechtspfleger hierfür zuständig? Und was muss ich da prüfen?
Habe mal ein bisschen rumgefragt. Kollegen waren sich recht einig, dass der Rechtspfleger hierfür irgendwie zuständig ist, aber wieso konnte mir niemand sagen. Hat hier jemand eine Idee?
Der RA, der auf der bescheinigung vermerkt ist, ist übrigens Pflichtverteidiger (falls das eine Rolle spielen sollte).
Vielen Dank schonmal & schönen Feierabend
LG, Motzkeks