Nachlasspflegschaft aufheben?

  • Moin,

    Ich bin ja noch nicht wirklich fit im Nachlass und habe mal folgende Frage:

    Nachlasspflegschaft ist angeordnet. Der Nachlass besteht aus Bargeld ca. 2000 Euro und einer Eigentumswohnung. Seit 4 Jahren soll die Eigentumswohnung verkauft werden, alle Bemühungen sind bisher gescheitert. Die Eigentumswohnung kann derzeit nicht vermietet werden, da die Eigentumswohnung noch nicht beräumt ist und auch instand gesetzt werden müsste. Ein WEG-Verwalter ist bestellt.

    Der Nachlasspfleger bittet um Rücksprache über die weitere Vorgehensweise.

    Was bespreche ich nun mit ihm?

    Kann ich die Nachlasspflegschaft auch aufheben und was wird dann?

    Ratlose Grüße Döner

  • Aufheben kann man meiner Meinung nach nicht. Das Sicherungsbedürfnis besteht ja noch. Es gibt eben diese Eigentumswohnung.
    Kann man die Sache über die Feststellung von Fiskuserbrecht oder dadurch, dass man die Erben ermittelt beenden?

  • Kiki
    Ja natürlich *miraufdiestirnklatsch* das ist es, Fiskus feststellen.
    Ich werd jetzt die Erbausschlagungen mal durchackern, Stammbaum erstellen und dann wenn möglich den Fiskus feststellen. Ich habe EAs der I. und II. Ordnung vorliegen. Der Nachlasspfleger ist mit der Erbenermittlung nicht beauftragt.

    Zur kurzen Erklärung, die EgtWhg. ist in Höhe des Verkehrswertes belastet, daher die Erbausschlagungen.

  • Man darf sich manchmal nicht wundern, warum Gerichte abgeneigt sind, Nachlasspflegschaften anzuordnen...natürlich kann das dann auch an dem bei dem Gericht tätigen (planlosen) Nachlasspfleger liegen.

    Zur Sache: Fiskuserbrecht ist sicher eine Option, aber nur, wenn versucht wurde, die Erben auch zu ermitteln. Und warum die Wohnung nur wegen des ungeräumten Zustands unveräußerbar sein soll, erschließt sich mir nicht. Aber auch nach veräußerter Wohnung ist der Fall ja nicht gelöst...dazu müßte der Nachlasspfleger wohl eher mal anfangen, die Erben zu ermitteln.

    § 1779 BGB ist daher eine eigentlich ganz wichtige Vorschrift...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Beitrag #3 kam dazwischen...Das ändert alles. Den Pfleger trifft keine Schuld. Eher das NLG...Mach du bitte deine Hausaufgaben und berichte dann, woran es wirklich liegt. Der Ausgangssachverhalt stellt sich ja offensichtlich ganz anders dar...nur warum der Pfleger veräußern will, ist mir nicht ganz klar und auch warum es eine inhaltlich beschränkte Pflegschaft gibt.

    Es ist offen gesagt unschön, wenn der SV derart einseitig und kurz und damit falsch dargestellt wird...ebenso ratlose Grüße zurück!

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    Einmal editiert, zuletzt von TL (3. März 2014 um 13:21)

  • Guten Morgen,
    das die Eigentumswohnung wegen Nichtberäumung nicht veräußert werden kann, hab ich nicht geschrieben. Ich hab geschrieben, dass sie wegen Nichtberäumung nicht vermietet werden kann.


    Eine Beräumung und Malermäßige Instantsetzung würde das Bargeldbudget sprengen.


    Die Wohnung befindet sich in einem kleinen Dorf im Osten in einem Neubaublock. Die Nachfrage ist dort gleich Null, weshalb man die Wohnung zum Verkehrswert eben nicht veräußern kann, zudem sie ja belastet ist. Die Vermietungssituation gestaltet sich ebenfalls als schwierig.

    Meine "Hausaufgaben" habe ich gestern noch gemacht und eine Zwischenverfügung gefertigt. Sollten sich meine daraus ergebenden Vermutungen bestätigen, kann ich tatsächlich den Fiskus als Erben feststellen. Weshalb die Nachlasspflegschaft nur die Verwaltung und Sicherung des Nachlasses umfasst, weiß ich nicht, ich habe den Aufgabenkreis so nicht angeordnet.

    Ich habe die umfangreichen Akten äußerst unübersichtlich übernommen und muss nun zusehen.

    Aber trotzdem Danke fürs Lesen und Antworten!

    Döner

  • Guten Morgen,
    das die Eigentumswohnung wegen Nichtberäumung nicht veräußert werden kann, hab ich nicht geschrieben. Ich hab geschrieben, dass sie wegen Nichtberäumung nicht vermietet werden kann.


    Eine Beräumung und Malermäßige Instantsetzung würde das Bargeldbudget sprengen. ... Die Vermietungssituation gestaltet sich ebenfalls als schwierig.

    Heißt hier schwierig unmöglich oder einfach nur ein bißchen mehr Hirnschmalz investieren?

    Wenn die Wohnung einen Mieter findet, dann kann man mit ihm bezgl. der Herrichtung der Wohnung unter Erlass einiger Monatsmieten verhandeln. Ist genauso beim Verkauf eines vermüllten Hausgrundstückes, bei welchem kein Geld für die Räumung vorhanden ist. Dann wird halt eingepreist.

    Was soll den der Fiskus Eurer Meinung nach tun, was ein Nachlasspfleger nicht kann? Was die Vergütung angeht, dann lasst die Pflegschaft so lange laufen, bis genügend Geld für die Abdeckung der Kosten eingegangen ist.

    Bezüglich der Lasten auf dem Wohnungsgrundbuch würde ich den Nachlasspfleger anhalten, mit den Gläubigern über eine Quotelung zur Löschung zu verhandeln. Wenn der Fiskus mit dieser Wohnung in die Versteigerung geht, gibt es vielleicht gar nichts mehr.

    Also hier ist das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht. Dem anordnenden Nachlassrechtspfleger ist Hochachtung für seine Weitsicht zu zollen, dass er den Nachlasspfleger von der Erbenermittlung befreit hat, damit dieser sich auf die Wohnung konzentrieren kann. Nur hat er wahrscheinlich es vergessen ihm zu sagen.

    Ich weiß nicht wie das bei Euch ist, bei mir wird keine Akte mit einem unbereinigtem Grundbuch geschlossen. Grundsätzlich, aber es gibt wie immer im Leben Ausnahmen. Hier wäre ich noch nicht so weit.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • @ Döner:

    Sorry, ich wollte dich nicht blöd anmachen...du schreibst ja selbst, dass du noch nicht lange Nachlass machst.

    Wenn alle bekannten Erben ausgeschlagen haben und der Nachlass zudem fast wertlos ist, würde ich auch Fiskus feststellen, wenn ich das NLG wäre. Als Nachlasspfleger würde ich anders verfahren...aber das tut hier nichts zur Sache.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • TL
    Entschuldigung angenommen. :)

    ARK
    Ich nehme an, Du bist Allwissend und vollumfänglich in Nachlassachen informiert. Schön für Dich, wenns bei Dir wie am Schnürrchen läuft! Ich wünsche Dir, dass Du niemals vor Problemen stehen wirst, und Du Dir dann von anderen anhören musst "Du sollst mehr Hirnschmalz investieren".

    Soetwas zu lesen ist nicht schön! :(

    Ich bin neu im Nachlass, aber ich knie mich hier echt rein in diese Abteilung! :mad:

  • TL
    Entschuldigung angenommen. :)

    ARK
    Ich nehme an, Du bist Allwissend und vollumfänglich in Nachlassachen informiert. Schön für Dich, wenns bei Dir wie am Schnürrchen läuft! Ich wünsche Dir, dass Du niemals vor Problemen stehen wirst, und Du Dir dann von anderen anhören musst "Du sollst mehr Hirnschmalz investieren".

    Soetwas zu lesen ist nicht schön! :(

    Ich bin neu im Nachlass, aber ich knie mich hier echt rein in diese Abteilung! :mad:

    wie viel hat man denn bei den Verkaufsbemühungen schon vom 1. Angebotspreis / Verkehrswert nach gelassen ? (ist doch meist alles nur ne Frage des Preises)

    Also bei mir sind in solchen Fällen auch die Banken als Gläubiger kooperativ betr. Forderungsteilverzicht, Kreditabtrag wird ja anscheinend auch nicht gezahlt.

    Und wie TL schon sagt, geeignete Nachlasspfleger verfügen über entsprechend eigene Ideen zur Abwicklung des Nachlasses.
    Als ich hier Ende der Neunziger eingestiegen bin, hingen auch diverse Pflegschaftsakten seit Jahren auf Frist. Ich musste erst mal diverse Pfleger zum Gespräch bitten um mal die Lösung zur Endabwicklung durchzusprechen.
    Und haste nicht gesehen, konnten diese Pflegschaften doch zügig abgewickelt werden.

  • Döner:

    Danke! Ich hatte wohl einen Anflug von Unverständnis, der sich in einem (bzw. 2) etwas knackigen Beitrag niedergeschlagen hat. Das ist sonst aber nicht meine Art.

    P.S.
    Ich denke ARK bezog sich auf die Leistung bzw. Tätigkeit des Nachlasspflegers und nicht auf dich.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Also so verfahren, wie die Nachlasssache im Augenblick zu sein scheint, käme bei mir nur noch Feststellung Fiskalerbrecht in Frage.

  • Also so verfahren, wie die Nachlasssache im Augenblick zu sein scheint, käme bei mir nur noch Feststellung Fiskalerbrecht in Frage.

    auch der Fiskus wird die Wohnung wohl veräussern wollen und stünde vor dem selben Problem wie der Nachlasspfleger.
    Mir ist nicht ganz klar, weshalb man solch einen Verkauf allein an einem irgendwann mal festgestellten Verkehrswert scheitern lassen muss. Jedenfalls hat es für mich diesen Anschein.

    Und bei uns spielen Banken fast immer mit wenn es um Instandsetzungsmassnahmen der Wohnung zum Verkauf geht (werden Kosten bei sonst mittellosem Nachlass von Bank übernommen usw.)

  • ARK
    Ich nehme an, Du bist Allwissend und vollumfänglich in Nachlassachen informiert. Schön für Dich, wenns bei Dir wie am Schnürrchen läuft! Ich wünsche Dir, dass Du niemals vor Problemen stehen wirst, und Du Dir dann von anderen anhören musst "Du sollst mehr Hirnschmalz investieren".

    Soetwas zu lesen ist nicht schön! :(

    Nicht Du sollst mehr Hirnschmalz investieren, sondern Dein Nachlasspfleger!!!

    Ich habe letztes Jahr gelobt mich bzgl. der Nachlassrechtspfleger, die sich mit Nachlasspflegschaften schwertun, zurück zu nehmen - ich stehe zu meinem Wort!

    In diesem Fall habe ich mir den Nachlasspfleger vorgenommen, weil diese dargestellten Fähigkeiten und Fertigkeiten natürlich auf unsere gesammte Berufsgruppe zurückfallen.

    Und glaub mir, bei mir läuft auch nicht jeder Fall wie am Schnürrchen - Aber, Einfach kann Jeder!

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • ...


    Was soll den der Fiskus Eurer Meinung nach tun, was ein Nachlasspfleger nicht kann? Was die Vergütung angeht, dann lasst die Pflegschaft so lange laufen, bis genügend Geld für die Abdeckung der Kosten eingegangen ist.

    ...

    Ähm... woher sollen dennn die "eingehenden Gelder" kommen ? Wenn man die Berichte in den Medien über Bevölkerungsschwund im Osten liest, kann ich mir durchaus vorstellen, dass für eine Wohnung, die sich "in einem kleinen Dorf im Osten in einem Neubaublock" befindet, kein Käufer findet, trotz allen Entgegenkommens wie Kaufpreisminderung usw.

    Natürlich wird die Wohnung beim Fiskus genauso zum Ladenhüter. Aber das ist kein Argument. Wir müssen ehrlich sein: Das Fiskuserbecht ist für das Nachlassgericht die Lösung des Problems, aber insgesamt wird das Problem nicht gelöst, sonern vom Gericht auf den Fiskus verschoben. Das finde ich aber durchaus legitim, denn was soll der Nachlasspfleger machen, wenn der Barbestand aufgebraucht ist ?

  • Der Barbestand wird mE nicht nur durch die weiter auflaufende Vergütung des NP geschmälert, sondern auch durch Hausgeld, Steuern etc. Also schnell handeln.

  • Ähm... woher sollen dennn die "eingehenden Gelder" kommen ?

    Aus der angesprochenen Vermietung?

    Bezüglich des Verkaufes wird hier der Preis die Nachfrage regeln! Aufgrund der Belastungen wird der Fiskus das Grundstück als Erbe wohl in die Versteigerung nach ZVG geben.

    Ich habe Anfang neunziger, während des Studiums, schon erlebt, dass, in kleinen Klitschen im tiefen NRW, Wohnungen in SozialBlöcken aufgekauft wurden, um das ganze Gebäude in den Besitz zu bekommen und dann erfolgreich saniert und vermietet wurde. Und ich sagte es schon einmal, auch bei mir im armen und so arg gebeutelten Osten gehen derzeit Grundstücke weg, auf welchen ich vor fünf Jahren noch sitzen geblieben bin.

    Wie gesagt, ich habe kein Problem mit dem Fiskuserbrecht, aber hier ist, laut Sachverhalt, das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Ich bin kein Freund von Fiskuserbschaften...das weiß wohl jeder....und dennoch halte ich bei eben dem genannten speziellen Sachverhalt (Nachlass voll dinglich belastet, kein realer Immobilienmarkt und alle Erben haben ausgeschlagen) das Fiskuserbrecht für den richtigen Weg. Dass andererseits vielleicht viel zu schnell das Fiskuserbrecht anvisiert wird, ist eine andere Sache.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Das hätte ich auch nicht besser darstellen können. :daumenrau

    Es war für mich ohnehin nicht nachvollziehbar, wieso hier die Möglichkeiten des Fiskus mit denen des Nachlasspflegers (mit einem Barbestand von 2000 €) nahezu auf eine Stufe gestellt wurden. Um den Fiskus muss man sich da wirklich keine Gedanken machen, er kann auch alles verschenken. Was den Nachlasspfleger angeht, so sind seine Möglichkeiten am Ende sehr begrenzt.
    Ob das Ende der Fahnenstange schon erreicht ist, vermag ich nicht zu sagen. Es bringt aber auch nichts, unter Beachtung der geschilderten Situation noch sonstwas für Erbermittlungen anzustellen, die dann außer lawinenartige Erbausschlagungen (und der Hoffnung, dass einer vielleicht mal die Frist versäumt oder für einen Minderjährigen oder Betreuten die Genehmigung nicht erteilt wird) nichts weiter bringt.
    Wenn sich herausstellt, dass verkauft werden kann, OK, dann kann man die Pflegschaft laufen lassen und den Resterlös hinterlegen. Aber ansonsten ist das Erbrecht des Fiskus die schnellere und bessere Lösung, weil dieser dann damit machen kann was er will und auch die Möglichkeiten dazu hat.
    Und dass die Verkaufsmöglichkeiten wie aus heiterem Himmel plötzlich viel besser aussehen als gedacht, halte ich für manche Gebiete für reine Spekulation. Das trifft für gewisse Gebiete in NRW genauso zu wie für die Polen-nahen Gebiete.

  • Ich habe noch nie ein Fiskuserbrecht festgestellt. Ein fähiger Nachlasspfleger - vor allem einer der fähig ist, Erben zu ermitteln, auch wenn es kompliziert wird - findet immer Erben. Viele Nachlasspfleger sind hierzu nicht fähig.

    Solle einmal Geld übrigbleiben, wird es einfach hinterlegt.

    Auch bin ich mit der Vergütung im Rahmen der Rechtsprechung großzügig und gehe an die oberste zulässige Grenze.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!