Ich habe einen sehr komplizierten Nachlassfall:
Im Jahre 1951 wurde auf Anordnung der Landesregierung beim Standesamt folgendes eingetragen:
"Für den im Jahr 1945 als Flüchling nach .... beschlagenen Knaben wird als Geburtsort ..... (Ostpreußen) und als Geburtstag .... bestimmt. Der Name wird festgesetzt auf ... "
Die dazu gehörigen Akten sind leider vernichtet.
Die Geschichte ist folgende, dass im Jahr 1945 zwei Kinder im Alter von 4 und 6 Jahren hier ohne Eltern angekommen sind.
Jetzt mein Nachlassfall: Verstorben ist einer der Brüder - unverheiratet und kinderlos. Die Eltern sind unbekannt und im Krieg verstorben. Er soll nur diesen einen Bruder gehabt haben, welcher auch bereits verstorben ist. Dieser Bruder hatte nur einen Sohn - meinen Antragsteller.
Ich habe jetzt leider keinen urkundlichen Nachweis, dass es sich um Geschwister handelt. Lediglich an dem Aktenzeichen von 1951 der Landesregierung kann man sehen, dass die beiden Kinder wohl zusammengehören müssten.
Die Erbenermittler haben nichts weiter - als den Eintrag im Standesamt (2 fach) - s. o. gefunden.
Einen Zeitzeugen gibt es nicht mehr, so traurig das auch ist. Ich weiß wirklich nicht, wie ich mich entscheiden soll.
Ich bin schon jetzt auf Eure Tipps, Meinungen und Ratschläge gespannt.