hallo zusammen,
ein 13 - Jähriges Kind soll von den Großeltern ein Grundstück geschenkt bekommen, wobei zugunsten der Großeltern ein Nießbrauch bestellt werden soll.
Ich beabsichtige, zur Wahrnehmung der Kindesinteressen in dem Verfahren ( Stellungnahme und Entgegennahme des Beschlusses ) einen Ergänzungspfleger zu bestellen. Nun stellt sich für mich die Frage der Kosten. Kann der Ergänzungspfleger mit der Staatskasse abrechnen oder muss ich sagen, das Kind hat ja ein Grundstück erhalten und ist somit vermögend, so dass die Vergütung des Ergänzungspflegers gegen das Vermögen des Kindes festzusetzen wäre ?