Mich würde interessieren, ob Rechtsprechung bekannt ist, die sich mit Eingaben von chronischen und unbelehrbaren Querulanten befasst (z.B., dass Gerichte darauf nicht (mehr) eingehen müssen, den Querulanten "bescheidlos" stellen u.ä.).
Bekannt sind mir: BGH in NStZ 2007, 283 und EuGHMR in NJW 2012, 3501, bei denen man im Zivil- und Vollstreckungsbereich eher mit Analogien arbeiten muss.
Stichworte wären u.a.: Missbrauch der Gerichte, unstatthafte Rechtsmittel etc.
In juris bin ich nicht sonderlich fündig geworden.
Vllt. hat ja d. eine oder andere etwas dazu... [Blockierte Grafik: http://www.schildersmilies.de/schilder/hoff.gif]