Hallo liebe Kollegen.
Bei mir haben alle Erben der 1. Ordnung, bis auf einen, die Erbschaft ausgeschlagen. Es gilt die gesetzliche Erbfolge und es war von allen Geschwistern und deren Kindern gewollt, dass der eine Sohn des Verstorbenen Alleinerbe werden soll (ausschließlich Grundbesitz vorhanden, in welchem dieser zusammen mit dem Verstorbenen lebte).
Erbscheinsantrag des alleinigen Erben liegt vor. Die übrigen Kinder, Enkelkinder und Urenkel haben bereits vorher notariell ausgeschlagen.
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung diejenigen, die ausgeschlagen haben, vor Erbscheinserteilung zum Erbscheinsantrag zu hören? Wie handhabt Ihr das?
Vielen Dank für Eure Mithilfe