Hallo,
ich habe einen "normalen" Erbscheinsantrag einer Privatperson vorliegen. Die angeschriebene Miterbin schreibt nun, vertreten durch einen Rechtsanwalt: "Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung einer Ausfertigung des Erbscheins nur an einen gemeinschaftlich zu bestimmenden Treuhänder, vorzugsweise einen Notar, erfolgen darf, da unsere Mandantin nicht möchte, dass die Miterbin die Ausfertigung des Erbscheins allein erhält"
Ignoriere ich das einfach, oder muss ich jetzt einen Feststellungsbeschluss machen und mit Rechtsmittelbelehrung ankündigen, dass ich beabsichtige, die Ausfertigung des Erbscheines der Antragstellerin zu erteilen, oder wie würdet ihr das Ansinnen behandeln ?
Paul