Mal angenommen, in einem Kleinverfahren (IN) ist alles erledigt, der Schlussbericht wird eingereicht, alles geht seinen Gang. Nach dem Schlusstermin kommt jedoch das Finanzamt um die Ecke und beschwert sich, dass bzgl. des vorinsolvenzlichen Zeitraums eine Steuererklärung nicht abgegeben worden sei. Wäre sie abgegeben worden, wäre die daraus resuliterende Forderung noch zur Tabelle angemeldet worden, was nun - da Schlusstermin vorbei - nicht mehr geht.
FA will nun Schadenersatz in Höhe der entgangenen Quote. Ist das gerechtfertigt?