Regress Grundsicherungsbehörden Bestattungskosten?

  • Es geht um Genehmigung Erbausschlagung.
    Erblaser hatte kein Vermögen aber auch keine Schulden.
    Bestattungskosten hat Grundsicherung übernommen.
    Kann dieser Regress nehmen bei dem Erben wenn ich die Genehmigung verweigere?
    Dank.
    hemnry

  • Hast du schon geprüft, ob "dein" Erbe über die Bestattungsvorschriften der Länder ohnehin für die Bestattungskosten haftet? Vielleicht muss du dir dann über die Frage eines Rückgriffs schon keine Gedanken mehr machen.
    wobei ich mir nicht vorstellen kann, wo dieser Rückgriff bei einer Ausschlagung herkommen sollte.
    Entweder der "Erbe" haftet ohnehin nach den landesrechtlichen Vorschriften für die Bestattung, oder er haftet nicht, schlägt aus und hat dann mit dem Nachlass nichts mehr zu tun.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -


  • Erblaser hatte kein Vermögen aber auch keine Schulden.

    Bei meinen Entscheidungen reicht das schon für eine Genehmigung aus (Nachlass = 0), eine bereits feststehende Überschuldung ist nicht zwingend notwendig. Ein gewisses Restrisiko für irgendeine (kleine) Forderung besteht praktisch immer.

  • Zitat

    Kann dieser Regress nehmen bei dem Erben wenn ich die Genehmigung verweigere?


    Sozialbehörde prüft unabhängig von der Erbschaftsausschlagung, ob z.B. Kinder in Regress genommen werden. In welchem Verhältnis steht der Erbe zu dem Erblasser?
    Fall mal wieder zu ungenau.

  • @omawettermax:
    Wo finde ich Ländervorschriften?

    @Andy:
    Aber es kann ja sein daß irgendwo noch Vermögen auftaucht oder?
    Außerdem hat der Hausrat ja auch Wert?
    Hätte jetzt gesagt im Zweifel gegen Genehmigung.:confused:

    @rpfl92:
    Der Erblasser ist der Vatter des Erben.
    henry

  • Füttere mal google mit "Bestattungsordnung" oder "Bestattungsverordnung" o.ä. und dem Namen deines Bundeslandes. Damit solltest du fündig werden.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ansonsten ist das eine Entscheidung. Diese hat im pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen. Daraus folgt, dass eine Haftung oder Regress möglich ist. Wenn Du die Genehmigung nicht erteilen willst, bleibt dem Antragsteller ja noch das Rechtsmittel. :gruebel:

  • § 1968 BGB? (Selbst wenn das mdj. Kind im Genehm.verfahren bestattungspflichtig sein sollte, sehr unwahrscheinl., ist es sinnvoll auszuschlagen, weil es dann seinerseits beim späteren Erben Rückgriff nehmen kann. Ist nun Aktivnachlass vorhanden oder nicht?)

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Wobder
    Soryy für späte Antwort.:oops:
    Ob Nachlass da ist kann nicht 100% genau gesagt werden.
    Mutter sagt sie weiß nix. Insolverfahren oder Eintrag Schuldnerverzeichnis nicht vorhanden. Gläubigeranfragen in der Nachlassakte nicht vorhanden.
    Ich muß also ausgehen daß weder Vermögen noch Schulden vorliegt.
    Aber gerade so Hausrat und so ist aj eigentlich immer da.:confused:
    henry

  • Ich habe noch nie erlebt, dass Bestattungskosten gegenüber minderjährigen Erben geltend gemacht wurden.

    Das mag an den Landesvorschriften liegen. Hier in NRW sind es auch nicht Grundsicherungsbehörden sondern die Ordnungsämter, die vorrangig gegenüber Kindern Kosten geltend machen, ohne Rücksicht darauf, ob sie das Erbe annehmen und ohne sozialhilferechtliche Grenzen anzuwenden. Das übliche Verfahren ist zwar nicht rechtens, wird aber immer wieder versucht.

    Da es für die Bescheide kein Widerspruchsverfahren gibt, wird so mancher Bescheid rechtskräftig.

    http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbere…stattungen.html

  • Danke.
    Wenn das Kind als Erbe nicht für die Betstattung haftet müßte Genehmigung verweigert werden.:gruebel:
    Schwieriger Fall.
    henry

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