Ich habe jetzt gleich mehrere Fälle, in denen der Betreuer bei der Rechnungslegung mitteilt, dass die Barabhebungen vom Konto durch den Betreuten selbst erfolgen. Kontoauszüge liegen mir in allen Fällen vor, nur keine Belege über die Barabhebungen.
In einem Fall weigert sich der Betreuer mir eine Bestätigung des Betreuten über die Barabhebungen vorzulgegen, mit der Begründung es sei kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Betreuer wird auf eine Ladung durch das Gericht nicht reagieren.
Im anderen Fall gestaltet sich die Betreuung sehr schwierig, Betreuter wird Bestätigung nicht unterschreiben und nicht bei Gericht erscheinen.
Die Barabhebungen sind in allen Fällen im Rahmen.
Wie geht Ihr in solchen Fällen vor. Ist es nicht ausreichend im Beschluss über die Entgegennahme einen entsprechenden Vermerk aufzunehmen. Die Beiträge im Forum haben mir nicht weitergeholfen.