Seit kurzem dürfen wir (Staatsanwaltschaft) bei unseren Forderungsanmeldungen keine vollständigen Urteile bzw. Strafbefehle mehr mitschicken, da dies gegen den Datenschutz verstößt (Es soll schließlich niemand erfahren, was der VU angestellt hat, und welche Strafe er bekommen hat.) Wir sind daher dazu übergegangen, lediglich das Rubrum sowie den Kostenausspruch lesbar zu lassen, Tenor, Strafausspruch und Gründe werden entweder geschwärzt oder meistens rauskopiert.
Leider bekommen wir in letzter Zeit dadurch sehr oft Rückmeldung, dass unsere Forderung mangels Titulierung nicht anerkannt bzw. bestritten wird.
Wie wird das bei Euch gehandhabt, habt Ihr Ideen, wie wir Datenschutz und Forderungsanmeldung unter einen Hut bringen?