Das mit der Dienstpostenbewertung soll einer der Wünsche an die Politik gewesen sein, der auf der Festveranstaltung des Bundes Deutscher Rechtspfleger am 4.12. in Dresden geäußert wurde.
Das ist wohl eher eine sächsische Forderung, nicht eine Forderung des BDR als Ganzem. Der BDR hält tatsächlich das Rechtspflegeramt für das erstrebliche Ziel.
Zum Bericht zum Empfang am OLG Dresden (auch an dieser Stelle herzlichen Dank an die sächsischen Organisatorinnen und Organisatoren!) und zur Präsidiumssitzung verweise ich auf den Artikel des Verbands der Rechtspfleger im Bundesdienst, http://vrb.de/pdf/vrb_aktuell/141215_VRBAktuell2014_6.pdf