Heute hat mein Direktor zu meiner Kollegin angemerkt (ist wohl aber schon häufiger bei anderen Rpfl passiert), dass ihre Bewertung wohl nicht so gut ausfallen würde, weil sie ihre Beschlüsse nicht im Urteilsstil verfasst. Stichpunkt Subsumtion. Sie hat die Beschlussentwürfe aus unserem System verwendet und das passt ihm nicht. Ich habe dann mit einer anderen Kollegin darüber gesprochen und sie hat mir mitgeteilt, dass das wohl schon häufiger bei anderen Rechtspflegern passiert ist und der Direktor dies auch als negativen Punkt in die Bewertung aufnimmt.
Mich würde einmal interessieren ob das rechtens ist.
Wie ist das bei euch?