Ich habe einen Antrag auf Berichtigung der Parteibezeichnung im AU bekommen aufgrund eines identitätswahrenden Formwechsels.
Die Änderung ist erst nach AU eingetreten. Also kann ich es dem Ri nicht vorlegen.
Muss ich jetzt einen klarstellenden Vermerk oder Beschluss machen? § 727 Rdn. 31 ZPO?