Im neuen Jahr gleich wieder P-Konto
IK-Verfahren neues Recht, Verfahren wurde am 01.12.2015 aufgehoben und befindet sich demnach in der WVP. Die Schuldnerin bezieht eine EU-Rente von 530,- €. Nun befindet sich die Schuldnerin aus persönlichen Gründen mehrere Monate im Ausland. Für den Fall eine vorzeitigen Rückreise oder Krankheit oder sonstiger Schwierigkeiten hatte sie von dieser EU-Rente ca. die Hälfte auf dem P-Konto stehen lassen. Das Geld wurde nun an die Treuhänderin ausgekehrt. Es kommt wie immer - die Schuldnerin will ihr Geld zurück und stellt einen Antrag auf Schutz ihres Einkommens. Die Treuhänderin (seinerzeit noch Verwalterin) hat ihr dazu geraten, einen Antrag bei Gericht zu stellen und dabei die Unpfändbarkeit des Geldes geltend zu machen. Sie sei nicht befugt das Geld einfach so zurückzuzahlen. Ich sehe mich nun ehrlich gesagt außerstande hier etwas zu beschließen. Die Treuhänderin führt aus, dass das P-Konto nicht als Sparkonto genutzt werden darf (das ist nun mal Fakt). Als Rettungsanker wirft sie nun § 850l ZPO in den Ring, der aber in der InsO überhaupt keine Anwendung findet und abgesehen davon würde der meines Erachtens auch nicht helfen. Bliebe noch § 765a ZPO, aber mit dem tue ich mich grundsätzlich schwer bei solchen Sachen. Meinungen, Anregungen? Ich bin dankbar für alles
P.S. Die Schuldnerin erhält derzeit wegen des Auslandsaufenthaltes keine Leistungen mehr, man kann sie also nicht einfach aufs nächste Einkommen verweisen.