Hallo Zusammen!
mir wurde zur GB-Berichtigung ein Fremdrechtserbschein vorgelegt.
Dieser ist wie folgt gefasst:
Gemeinschaftlicher Erbschein
-beschränkt auf den inländischen Nachlass –
Herr XY
ist in Anwendung niederländischen Erbrechts von
A - zu 1/5 -
B - zu 1/5 -
C - zu 1/5 -
D - zu 1/5 -
E - zu 1/5 - beerbt worden.
Alleineigentümerin aller Nachlassgegenstände ist die A (Ehefrau) gem. Art. 4:13 Abs. 2 und 3 BW geworden.
Rechtspflegerin
Wen trage ich denn aufgrund dieses ES im Grundbuch ein?
Die Ehefrau nebst Kindern in Erbengemeinschaft – oder nur die Ehefrau?
Ich habe einen super Link diesbezüglich gefunden. Sehr informativ! Danach hätte für die Ehefrau wohl ein Alleinerbschein beantragt und erteilt werden müssen/können. Aber jetzt hab ich ja schon den Salat!
http://www.eule-tangenberg.de/downloads/Prob…ftserbrecht.pdf