Ich habe die Verlängerung der Kostenstundung aufgehoben, nachdem ich den Schuldner erfolglos aufgefordert habe seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachzuweisen.
Nunmehr reicht der Schuldner unserer Anschreiben zusammen mit dem unterschriebenen Formblatt "Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse" ohne irgendwelche Nachweise ein.
Ist diese eine wirksam eingelegte Beschwerde?