Wirksame Beschwerdeschrift?

  • Ich habe die Verlängerung der Kostenstundung aufgehoben, nachdem ich den Schuldner erfolglos aufgefordert habe seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachzuweisen.

    Nunmehr reicht der Schuldner unserer Anschreiben zusammen mit dem unterschriebenen Formblatt "Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse" ohne irgendwelche Nachweise ein.

    Ist diese eine wirksam eingelegte Beschwerde?

  • Ich kann ja die Einreichung der Unterlagen auch als Antwort auf meine Aufforderung hinsichtlich des Nachweises der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse deuten. :gruebel:

    Ich zitiere mal aus einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 23. 10. 2003 - IX ZB 369/02:

    Eine ausreichende Bezeichnung der angegriffenen Entscheidung enthielt das Schreiben des Schuldners vom 10. 2. 2002 nicht. Der Beschluss des AG wird nicht erwähnt. Es ist aus dem Schreiben auch nicht ansatzweise erkennbar, dass der Schuldner Kenntnis von dem Eröffnungsbeschluss hatte und sich gegen diesen zur Wehr setzen wollte.

  • Wenn er die Unterlagen mit dem Beschluss zusammen einreicht, kann man sich schon dazu versteigen, dass die Unterlagen etwas mit dem Beschluss zutun haben. ..:wechlach::gruebel::wechlach:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich habe die Verlängerung der Kostenstundung aufgehoben, nachdem ich den Schuldner erfolglos aufgefordert habe seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachzuweisen.

    Nunmehr reicht der Schuldner unserer Anschreiben zusammen mit dem unterschriebenen Formblatt "Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse" ohne irgendwelche Nachweise ein.

    Ist diese eine wirksam eingelegte Beschwerde?


    Sieh es doch mal anders rum: Wenn Du es als Beschwerde bewertest, dann liegt die Nichtabhilfe in einem Einzeiler. Wenn das Beschwerdegericht diese Auffassung teilt, dann ist die Versagung der Kostenstundung bestandskräftig und der Zinnober ist beendet.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Da inzwischen überall eine hübsche Rechtsmittelbelehrung unter den Beschlüssen steht, bin ich da inzwischen streng. Die bloße Einreichung von Unterlagen würde mir nicht reichen. Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, würde ich einen entsprechenden Hinweis erteilen.

  • Ich würde das Schriftstück als Rechtsmittel auslegen und Nachweise anfordern. Ist zwar ärgerlich, kommt aber vor.
    Die Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung hat nur für das Gericht Konsequenzen und soll den Schuldner schützen. Ich würde nicht soweit gehen, dass der Schuldner tatsächlich die richtige Bezeichnung wählen muss.

  • Ich kann ja die Einreichung der Unterlagen auch als Antwort auf meine Aufforderung hinsichtlich des Nachweises der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse deuten. :gruebel:

    Ich zitiere mal aus einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 23. 10. 2003 - IX ZB 369/02:

    Eine ausreichende Bezeichnung der angegriffenen Entscheidung enthielt das Schreiben des Schuldners vom 10. 2. 2002 nicht. Der Beschluss des AG wird nicht erwähnt. Es ist aus dem Schreiben auch nicht ansatzweise erkennbar, dass der Schuldner Kenntnis von dem Eröffnungsbeschluss hatte und sich gegen diesen zur Wehr setzen wollte.


    Ich greife deinen konkreten Einwand mal auf und frage dazu nach,

    ob denn das nun Eingereichte (also euer - vorausgegangenes - Aufforderungsschreiben zus. mit der unterzeichneten und datierten ? Erklärung des Sch. über seine puwV)

    chronologisch nach dem Zustellungszeitpunkt des Kostenstundungsverlängerungsaufhebungsbeschlusses - künftig KstverlAB (keine amtliche Abkürzung) - und der damit unterstellbaren Kenntnis liegt ?

    Zutreffendenfalls hätte ich keine Probleme damit, das Eingereichte
    als Beschwerde gegen den KstverlAB zu behandeln.

    :)

    Einmal editiert, zuletzt von zsesar (24. Februar 2016 um 19:53)

  • Ich sehe das wie AndreasH. Was soll das denn bringen, wenn man sich jetzt auf die formalen Hintebeine stellt und das einfach weglegt. Schon unser ehemaliger Bundeskanzler sagte ja, entscheidend ist, was hinten rauskommt ;)...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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