Ein Anspruch aus einem erbvertraglichen Vermächtnis -vermacht wird der Grundbesitz- ( ein Erbfall ist noch nicht eingetreten) soll zusätzlich durch Vertrag unter Lebenden durch eine Vormerkung abgesichert werden: ... "die Erschienenen vereinbaren, dass der Erschienenen zu 2) ein Anspruch auf Übertragung des Grundbesitzes gemäß dem Erbvertrag zusteht, falls
a) der Eigentümer ohne ihrer Zustimmung den Grundbesitz belastet
b) der Eigentümer vor der Berechtigten verstirbt.
Der Anspruch zu a) dürfte durch Vormerkung zu sichern sein, dass das geht, habe ich nachgelesen.
Ich tue mich aber mit dem Anspruch zu b) schwer, ist dies ein vor dem Tod des Erblassers sicherbarer Anspruch?