Hallo zusammen,
nicht alltäglich dürfte es sein, dass ein Betreuter seinen Wohnsitz unbedingt ins Ausland (Südeuropa) verlegen will. Was wird mit dem Betreuungsverfahren?
Nach dem letzten ärztlichen Gutachten kann er seine persönlichen Angelegenheiten, die die Aufgabenkreise (Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung betreffend Gesundheitsangelegenheiten, Vermögenssorge, Rechtsangelegenheiten) betreffen, nicht selbst erledigen.
Ich hab die Erfahrung gemacht, dass er anhörungsfähig ist und eine Meinung zu den Fragen, die ihn betreffen, hat.
Gibt es hier im Kreis Erfahrungen zu einer solchen Fallkonstellation?