Hallo liebe Kollegen.
Der Betreute ist nicht befreiter Vorerbe und mit einer Dauertestamentsvollstreckung beschwert (sog. Behindertentestament).
Die Testamentsvollstreckerin hat nun den im Nachlass vorhandenen Grundbesitz an Dritte veräußert.
Mit dabei beim Notar war der Betreuer und erklärt im Namen des Betreuten seine Zustimmung zur Veräußerung.
Der Betreuer legt mir nun eine Kopie des Kaufvertrages vor zur Kenntnis. Der Notar schreibt in seiner Urkunde nichts weiter von einer etwaigen betreuungsgerichtlichen Genehmigungspflicht.
Meine Frage daher: Bedarf die erteilte Zustimmung zur Veräußerung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung?
Vielen Dank für Eure Einschätzung.